Ärztekammer (Deutschland)

Träger der berufsständischen Selbstverwaltung des ärztlichen Fachpersonals in Deutschland
(Weitergeleitet von ÄK)

Ärztekammern sind als berufsständische Körperschaften die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland.

Allgemeines

Bearbeiten

Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus. Es gibt 16 deutsche Länder, aber 17 Landesärztekammern, denn in Nordrhein-Westfalen haben die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe eigenständige Ärztekammern.[1]

Organisation

Bearbeiten

Die Landesärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Die Bundesärztekammer ist Arbeitsgemeinschaft der deutschen (Landes-)Ärztekammern, ist selbst aber keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Landes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Falls er keine ärztliche Tätigkeit ausübt, so bestimmt das für den Wohnsitz gültige Heilberufe-Kammergesetz, ob eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt.

Liste der Ärztekammern

Bearbeiten

Ärztekammer Sitz Präsident/in
Bundesärztekammer Berlin Klaus Reinhardt
Landesärztekammer Baden-Württemberg Stuttgart Wolfgang Miller
Bayerische Landesärztekammer München Gerald Quitterer
Ärztekammer Berlin Berlin Peter Bobbert
Landesärztekammer Brandenburg Cottbus Frank-Ullrich Schulz
Ärztekammer Bremen Bremen Christina Hillebrecht
Ärztekammer Hamburg Hamburg Pedram Emami
Landesärztekammer Hessen Frankfurt am Main Edgar Pinkowski
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Rostock Jens Placke
Ärztekammer Niedersachsen Hannover Martina Wenker
Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf Sven Dreyer
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mainz Günther Matheis
Ärztekammer des Saarlandes Saarbrücken Markus Strauß
Sächsische Landesärztekammer Dresden Erik Bodendieck
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Magdeburg Uwe Ebmeyer
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg Henrik Herrmann
Landesärztekammer Thüringen Jena Hans-Jörg Bittrich
Ärztekammer Westfalen-Lippe Münster Johannes Albert Gehle

Aufgaben

Bearbeiten

Die Aufgaben der Ärztekammern sind jeweils durch Gesetze der Länder (Kammergesetze) geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen:

Geschichte

Bearbeiten

Die Geschichte der Ärztekammern beginnt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die erste Ärztekammer wurde 1865 in Baden errichtet. 1871 folgte die Ärztekammer für Bayern.[2] Durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ war die Errichtung von Ärztekammern schließlich auch in Preußen angeordnet worden.

Seit 1903 wurden in verschiedenen deutschen Bundesstaaten Ärztekammergesetze erlassen.[3]

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I, S. 1433–1444) der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst und die Ärzte einer staatlich formierten Reichsärztekammer unterstellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die Alliierten die Reichsärztekammer auf.

Danach hatten in den westlichen Besatzungszonen Ärztekammern ihre Arbeit zunächst auf freiwilliger Basis wieder aufnehmen können. Zuerst wurde in Bayern 1946 eine Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet, bis 1962 in allen anderen westdeutschen Ländern und West-Berlin.

Die Finanzierung der Ärztekammern erfolgt durch Beitragszahlungen der Mitglieder, das heißt der Ärzte des jeweiligen Landes. Beiträge zur Landesärztekammer zahlen sämtliche approbierten Ärzte des Landes.

Siehe auch

Bearbeiten

Literatur

Bearbeiten
  • Thomas Gerst: Ärztliche Standesorganisation und Standespolitik in Deutschland 1945–1955 (= Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Beiheft 21). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08056-2.
Bearbeiten
Commons: Ärztekammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. § 1 Abs. 1 der Satzung der Bundesärztekammer (Memento des Originals vom 18. Juli 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de
  2. Andreas Toppe: Die Wiedererrichtung der ärztlichen Standesvertretung in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine historische Darstellung aus Anlaß des 50. Bayerischen Ärztetages in München. Bayerische Landesärztekammer (Hrsg.), Eigenverlag, München 1997, S. 9. Auf api.Blaek.de (PDF; 4,81 MB), abgerufen am 28. April 2022.
  3. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 68.