Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine Sperrklausel in Höhe von 4 % bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:
- Bulgarien, siehe Narodno Sabranie
- Norwegen, siehe Storting (nur für Ausgleichsmandate)
- Österreich, wo sie 1992 eingeführt wurde, siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
- Osttimor, wo die Hürde im Jahr 2017 auf 4 % erhöht wurde, siehe Nationalparlament Osttimors
- Schweden, siehe Reichstag (Schweden)
- Slowenien, siehe Politisches System Sloweniens