Quad9

Stiftung, die DNS-Server betreibt
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Quad9 ist ein öffentliches DNS-Resolver-Netzwerk, das von einer aus IBM, Packet Clearing House, Global Cyber Alliance sowie weiteren Firmen bestehenden Non-Profit-Organisation betrieben wird.[1] Der Hauptsitz wurde Anfang 2021 von Kalifornien nach Zürich verlegt, wofür unter anderem das Bemühen um möglichst hohen Datenschutz mit ausschlaggebend war.[2][3]

Quad9
Logo
Rechtsform Stiftung
Gründung 11. Mai 2016 in Berkeley
Gründer IBM, Packet Clearing House, Global Cyber Alliance
Sitz Zürich
Zweck Datenschutz im Internet, Computersicherheit
Vorsitz Bill Woodcock
Website www.quad9.net

Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen DNS-Resolvern ist das automatische Blocken von Domains, die mit böswilligen Angriffen in Verbindung gebracht werden.[1] Auch erlaubt Quad9, dass Nutzer ihre DNS-Anfragen verschlüsselt an das Netzwerk mittels DNS over TLS,[4] DNS over HTTPS[5] und DNSCrypt[6] stellen können.

Quad9 ist unter der namensgebenden Anycast-IPv4-Adresse 9.9.9.9 sowie der IPv6-Adresse 2620:fe::fe erreichbar. Der Hostname (die DoT-Adresse) ist dns.quad9.net. Zudem werden unter weiteren IP-Adressen angepasste DNS-Funktionalitäten angeboten, etwa für Content Delivery Networks und das Internet der Dinge.

Rechtsstreit mit Sony Music

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Im Mai 2021 erwirkte Sony Music Entertainment beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Quad9. Unter Androhung von 250.000 € oder Ordnungshaft wurde Quad9 verpflichtet, den Zugang zu einer Domain, über die per Sharehosting Musik zugänglich gemacht wird, zu unterbinden.[7][8] Der Beschluss wurde vielfach kritisiert. Der Anwalt des eco – Verband der Internetwirtschaft meinte, er könne sich keinen Anbieter vorstellen, der von der Verantwortlichkeit für etwaige rechtsverletzende Domains weiter entfernt sei als ein öffentlicher Resolverbetreiber. Er befürchtete, dass, sollte der Beschluss Bestand haben, Internetdienstanbieter mit mehr Post von Anwälten rechnen müssten.[7] Für Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist nicht ersichtlich, warum DNS-Resolver, die für einen funktionierenden Internetzugang unersetzlich seien, rechtlich anders behandelt werden sollten als Internetzugangsanbieter. Diese seien von der Störerhaftung befreit. Für Quad9 sei die Umsetzung von DNS-Sperren nur für Deutschland mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.[9] Nach Bekanntwerden der einstweiligen Verfügung stiegen die Spendeneinnahmen von Quad9 um 900 %.[10]

Gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg hat Quad9 Widerspruch eingelegt.[11] Der Streitwert in dem Verfahren wurde auf 100.000 € gesetzt.[8] Aufgrund des daraus resultierenden großen Kostenrisikos unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte Quad9 in diesem Verfahren.[12][13] Das Landgericht Hamburg wies den Widerspruch zurück. Quad9 kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.[14]

Am 1. März 2023 wurde Quad9 vom Landgericht Leipzig als Täter der Urheberrechtsverletzung verurteilt. Bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld beziehungsweise bis zu 2 Jahren Haft wurde Quad9 verboten, die Domains weiterhin aufzulösen. Es war wahrscheinlich, dass Quad9 gegen dieses Urteil vor die nächste Instanz ziehen wird.[15]

Am 6. Dezember 2023 entschied das OLG Dresden zugunsten Quad9, dass DNS-Resolver neutrale Vermittler und von der Haftung freizustellen seien. Vorinstanzliche Urteile aus Hamburg und Leipzig wurden damit vollumfänglich aufgehoben und Sony Music Entertainment die Kosten des Verfahrens auferlegt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, Sony Music Entertainment kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.[16]

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Einzelnachweise

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  1. a b Monika Ermert: Quad9: Datenschutzfreundliche Alternative zum Google-DNS. heise.de, 16. November 2017, abgerufen am 18. Juli 2018.
  2. Monika Ermert: Besserer Datenschutz für Surfer: DNS-Anbieter Quad9 zieht nach Zürich. In: heise online. Heise Medien, 18. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021.
  3. Quad9 public domain name service moves to Switzerland for maximum internet privacy protection. Quad9, 14. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021 (englisch).
  4. Quad9, a Public DNS Resolver - with Security. In: RIPE Labs. Abgerufen am 8. April 2018.
  5. DoH with Quad9 DNS Servers. In: Quad9. Abgerufen am 14. Januar 2019.
  6. DNSCrypt Now in Testing. In: Quad9. Abgerufen am 14. Januar 2019.
  7. a b Monika Ermert: Urheberrechtsverletzung: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver. In: Heise Online. 19. Juni 2021, abgerufen am 1. September 2021.
  8. a b An Quad9 übersandte Gerichtsdokumente, abgerufen am 1. September 2021
  9. Felix Reda: Edit Policy: Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver. In: Heise Online. 30. August 2021, abgerufen am 1. September 2021.
  10. Monika Ermert: Sony vs. Quad9: Spendenwelle für einen DNS-Resolver. In: Heise Online. 27. Juni 2021, abgerufen am 1. September 2021.
  11. Quad9-Widerspruch-geschwaerzt-DE.pdf. Abgerufen am 1. September 2021.
  12. GFF unterstützt gemeinnützigen Internetdienst Quad9 gegen Urheberrechtsklage von Sony Music. Gesellschaft für Freiheitsrechte, 30. August 2021, abgerufen am 1. September 2021.
  13. Tim Pritlove, Linus Neumann und Felix Reda: LNP404 Sie haben Ihr Ziel erreicht. In: Logbuch:Netzpolitik. 30. August 2021, abgerufen am 1. September 2021.
  14. Monika Ermert: Störerhaftung für DNS-Resolver: Quad9 verliert vor Landgericht gegen Sony. In: Heise Online. 1. Dezember 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  15. heise online: Landgericht Leipzig macht DNS-Betreiber zu Täter von Urheberrechtsverletzungen. 1. März 2023, abgerufen am 1. März 2023.
  16. heise online: Urheberrecht: OLG Dresden stuft DNS-Resolver bei Verstößen nicht als Täter ein. 6. Dezember 2023, abgerufen am 6. Dezember 2023.