Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen. Dabei diente es auch dem Verbraucherschutz. Es ist mit Wirkung vom 1. Januar 2002 ins BGB überführt worden.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kurztitel: AGB-Gesetz
Abkürzung: AGBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Fundstellennachweis: 402-28
Ursprüngliche Fassung vom: 9. Dezember 1976
(BGBl. I S. 3317)
Inkrafttreten am: überw. 1. April 1977
Neubekanntmachung vom: 29. Juni 2000
(BGBl. I S. 946)
Letzte Änderung durch: Art. 6 Nr. 4 G vom
26. November 2001
(BGBl. I S. 3138, 3187)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2002
(Art. 9 Abs. 1 G vom
26. November 2001)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2002
(Art. 9 Abs. 1 G vom
26. November 2001,
BGBl. I S. 3138, 3187)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Regelungsmaterie des AGB-Gesetzes waren die so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Vertragspartner, insbesondere Verbraucher, mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.

Vor der Einführung 1977 erfolgte die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Rechtsprechung nach der Vorschrift des § 242 BGB (Treu und Glauben).[1] Die Grundsätze zur Kontrolle von AGB, die die Rechtsprechung entwickelt hatte, wurden ohne wesentliche Änderungen zum Inhalt des Gesetzes.

Mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 wurde das AGB-Gesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen weitgehend inhaltsgleich in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Diese Vorschriften finden sich nun in den §§ 305–310 BGB.

Für die formell-rechtlichen Vorschriften wurde das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geschaffen.

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Einzelnachweise

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  1. Gesetzentwurf. (PDF; 1,5 MB) Drucksache 7/3919. Deutscher Bundestag, 6. August 1975, S. 10, abgerufen am 19. Oktober 2019.