Amtsgericht Herbstein

Amtsgericht Herbstein in Hessen, Deutschland
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Das Amtsgericht Herbstein war ein von 1879 bis 1968 bestehendes erstinstanzliches hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Herbstein.

Geschichte

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Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Das Großherzogtum Hessen hob deshalb zum 1. Oktober 1879 das Landgericht Herbstein, das den Bezirk seit 1821 erstinstanzlich betreut hatte, auf. Ersetzt wurde es durch das Amtsgericht Herbstein, das zum Bezirk des ebenfalls neu errichteten Landgerichts Gießen gehörte. Zugleich wurden die Orte Dirlammen und Rudlos an das Amtsgericht Lauterbach abgegeben. Der Amtsgerichtsbezirk Herbstein setzte sich somit aus den Orten Altenschlirf, Bannerod, Bermuthshain, Crainfeld, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Fleschenbach, Freiensteinau, Grebenhain, Gunzenau, Heisters, Herbstein, Hörgenau, Holzmühl, Hopfmannsfeld, Ilbeshausen, Lanzenhain, Metzlos, Metzlos-Gehaag, Nieder-Moos, Nösberts, Ober-Moos, Radmühl, Reichlos, Rixfeld, Salz, Schadges, Schlechtenwegen, Steinfurt, Stockhausen, Vaitshain, Weid-Moos, Wünsch-Moos und Zahmen zusammen.[1] Mit Schadges und Stockhausen mussten aber schon zum 1. Januar 1888 zwei weitere Ortschaften an den Amtsgerichtsbezirk Lauterbach abgetreten werden.[2]

Mit Wirkung vom 1. November 1949 wurden die Gemeinden Hartmannshain, Herchenhain und Volkartshain vom Amtsgericht Ortenberg abgetrennt und dem Amtsgericht Herbstein zugeteilt.[3] Am 1. Juli 1957 verlor das Amtsgericht Herbstein seine Selbständigkeit und wurde endgültig – nachdem es dies schon zu Ende des Zweiten Weltkrieges war[4] – zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach.[5] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[6]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  2. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Herbstein und Lauterbach betreffend vom 18. Juli 1887. In: Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1887 Nr. 25, S. 141 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 16,1 MB]).
  3. Errichtung eines Landgerichts in Fulda (Bestimmung zur Änderung und Ausführung des Erlasses vom 29. September 1949) vom 27. Oktober 1949. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1949 Nr. 42, S. 538, Punkt 931 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
  4. Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Darmstadt vom 29. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstellen Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Altenstadt des Amtsgerichts Ortenberg
  5. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation (§2) vom 6. März 1957. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1957 Nr. 5, S. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  6. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 27, S. 1010 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8 MB]).