Absetzung (Steuerrecht)

(Weitergeleitet von Absetzbarkeit)

Absetzung umfasst mehrere Bedeutungen.

Steuerrecht

Bearbeiten

Es muss nur der Teil der Einnahmen versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen wurden:

Steuerhehlerei

Bearbeiten

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]

Sozialrecht (Deutschland)

Bearbeiten

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt § 6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Stefan Rolletschke/Jutta Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.
  2. Thomas Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
  3. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
Bearbeiten
Wiktionary: von der Steuer absetzen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen