Alprechte

Recht oder Einrichtung der Alpwirtschaft

Der Begriff Alprechte (auch Almrechte, Bergrechte, Seyrechte) bezeichnet Rechte und Einrichtungen der Alpwirtschaft und bedeutet:

Beim Käseteilet im Justistal werden am Ende des Alpsommers die Käse den einzelnen Eigentümern der Kühe zugeteilt.

In der Schweiz gibt es Alprechte in den Alpen, Voralpen und im Jura.

Siehe auch

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Literatur

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