Amtshaus

Sitz einer Behörde oder vergleichbaren staatlichen Verwaltungseinrichtung
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Amtshaus ist im deutschsprachigen Raum eine geläufige Bezeichnung für den Sitz einer Behörde oder vergleichbaren staatlichen Verwaltungseinrichtung. Häufig ist Amtshaus nur noch eine historische Bezeichnung für das entsprechende Haus, die nach einer Funktionsänderung beibehalten wurde.

Das Amtshaus Seyda vor der letzten Sanierung noch mit gelbem Anstrich
Das Landesfürstliche Amtshaus in Bozen

Spezialisierte Amtshäuser kamen ab Beginn der Frühen Neuzeit im Heiligen Römischen Reich auf. Mit Beginn der Frühneuzeitlichen Staatsbildung entstanden neue Aufgaben, der staatliche Personalkörper erweiterte sich, neue Ämter und Behörden außerhalb des Fürstenhofs wurden gegründet. Auch territoriale Verwaltungen wurden erweitert und verdrängten durch überörtliche räumliche Amtsbildungen die mittelalterlichen Vogtbezirke des Landesherren.

Da wo es keine Landesherrlichen Burgen und Schlösser gab, wurden neue zum Teil sehr groß dimensionierte spezielle Amtshäuser errichtet. Der Behördenbau stellte eine bedeutende Neuerung im herrschaftlichen Handeln dar. Sie standen anders als Burgen und Schlösser nicht für Trutz oder Repräsentation, sondern für Funktionalität, Sachlichkeit und Ordnungsbewusstsein und prägten den frühneuzeitlichen staatlichen Charakter.

Einzelne als Amtshaus bezeichnete Gebäude

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Deutschland

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Amtshaus bezeichnet in Deutschland nur mehr bestimmte historische Verwaltungs- bzw. Dienstgebäude.

In Berlin hießen diese Außenstellen der Bezirksämter zwischen (etwa) 1871 und 1945 „Ortsämter“ (ohne Haus), untergebracht meist in bauernhausähnlichen Gebäuden für die kommunale Verwaltung „vor Ort“.

Österreich

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Niederösterreich

Wien

Siehe auch

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