André Dora

deutscher Politiker
(Weitergeleitet von Andre Dora)

André Dora (* 1970 in Münster)[1] ist ein deutscher Kommunalpolitiker (SPD) und seit 2014 Bürgermeister von Datteln.

Dora besuchte das Comenius-Gymnasium in Datteln und erlangte dort im Jahr 1990 das Abitur.[2] Er studierte Rechtswissenschaft und ließ sich als Rechtsanwalt nieder.[3]

In der Stichwahl am 15. Juni 2014 wurde Dora mit 61,92 % der Stimmen[4] als Nachfolger von Wolfgang Werner zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Datteln gewählt.

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde er im 1. Wahlgang mit 56,49 % der Stimmen im Amt bestätigt.[5]

Politische Positionen

Bearbeiten

Dora gilt als Unterstützer des umstrittenen Kraftwerks Datteln 4 und kritisierte das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen,[6] das im Verfahren gegen die Stadt Datteln den Bebauungsplan des Kraftwerks für unwirksam erklärt hatte.[7] Gegen dieses nicht rechtskräftige Urteil legte die Stadt Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.[8] Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Sache zurück an das OVG Münster.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster. Nr. 34, 2. März 2018, S. 398 (PDF; 761 kB).
  2. Treffen der Abiturientia 1990. In: www.comenius-gymnasium-datteln.de. Comenius-Gymnasium Datteln, abgerufen am 3. April 2024.
  3. SPD beendet Zeit ohne Spitzenmann. In: www.waz.de. WAZ, 15. November 2013, abgerufen am 3. April 2024.
  4. Wahlergebnisse 2014. Stadt Datteln, abgerufen am 6. September 2023.
  5. Wahlergebnisse 2020. In: wahlen.gkd-re.net. Stadt Datteln, abgerufen am 6. September 2023.
  6. Fabian Hollenhorst: Datteln 4: Jubelnde Kraftwerksgegner und kritische (Ex-)Bürgermeister. In: Dattelner Morgenpost. 27. August 2021, abgerufen am 6. September 2023.
  7. Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. OVG Münster, 26. August 2021, abgerufen am 6. September 2023.
  8. Revisionen gegen Urteile des OVG Münster zum Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 zugelassen. Bundesverwaltungsgericht, 13. Oktober 2022, abgerufen am 6. September 2023.