Animierdame

freie Mitarbeiterin in Bars und Nachtclubs
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Eine Animierdame (oder Animiermädchen; Ende des 19. Jahrhunderts auch Animierkellnerin[1]) arbeitet normalerweise in einem Nachtclub. Ihre Hauptaufgabe ist es, die – zumeist männlichen – Gäste zu unterhalten und zum Trinken zu animieren, wobei die Getränke erheblich teurer sind als in einer normalen Gaststätte.

Meist handelt es sich um freie Mitarbeiterinnen, die neben einer garantierten Mindesteinnahme am von ihnen generierten Getränkeumsatz anteilig beteiligt sind und nicht zur eigentlichen Thekenmannschaft gehören. Ihr wirtschaftliches Interesse liegt daher naturgemäß darin, dass bei einem möglichst geringen Aufwand ihrerseits der Gast einen möglichst hohen Getränkeumsatz tätigt.[2] Animierdamen sind hierbei grundsätzlich von den Prostituierten zu unterscheiden, auch wenn zuweilen auch sie sexuelle Dienstleistungen anbieten mögen. Teilweise wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Differenzierung nicht vorgenommen und die Animierdame mit der Prostituierten gleichgesetzt.[3]

Laut einem Urteil des bayerischen Landessozialgerichtes vom 31. März 2006[4] lässt in Deutschland auch eine Betätigung als Animierdame für mindestens 15 Stunden in der Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld entfallen, da eine in diesem Umfang beschäftigte Animierdame nicht mehr arbeitslos ist. In Österreich handelt es sich laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Tätigkeit als Animierdame um eine zumindest arbeitnehmerähnliche Beschäftigung.[5]

Einzelnachweise

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  1. Edward Avenarius, Literarisches Zentralblatt für Deutschland, Band 50, S. 414
  2. Vgl. im Einzelnen hierzu: Martina de Ridder, „Dat ist ja wat wert, dat Mädchen“ – Ökonomie und Interaktion in einem Nachtlokal. In: Kursbuch Nr. 47 (März 1977), S. 45.
  3. Vgl. zum Beispiel: Bodo Mrozek: Lexikon der bedrohten Wörter, 2005, Stichwort „Animierdame“.
  4. Aktenzeichen: Az. L 8 AL 354/05.
  5. Erkenntnis des VwGH 99/09/0167 (Serie; erledigt im gleichen Sinn mit 99/09/0207), 14. November 2002 (Volltext im RIS);
    Erkenntnis VwGH 2003/09/0112, 4. September 2006 (Volltext im RIS).
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Wiktionary: Animierdame – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen