Freie katholische Kirchen als Eigenbezeichnung oder autokephale Kleinkirchen sind die Bezeichnungen einiger sogenannter „Vereinskirchen“. Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche gelten ihre Bischöfe als Vagantenbischöfe.

Selbstverständnis

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Die freien katholischen Kirchen sehen sich als in der apostolischen Sukzession[1] stehend und berufen durch den Heiligen Geist[2]. Die sich selbst so bezeichnende „freikirchliche katholische Bewegung[3]“ orientiert sich an einem „urkirchlichen Modell“ einer christlichen Gemeinde.[4]

Sich selbst verstehen die freien katholischen Kirchen als in katholischer Tradition lebende, vom Heiligen Stuhl unabhängige Kirchengemeinschaften[5][6]. Sie lehnen Teile der Lehre der römisch-katholischen Kirche und deren Kirchendisziplin ab, etwa den Papstprimat, die päpstliche Unfehlbarkeit, bestimmte Mariendogmen[7] oder den Zölibat und befürworten die Frauenordination[8], Zulassung Geschiedener zur Eucharistie und die Wiederheirat. Sie stehen der altkatholischen Kirche der Utrechter Union nahe, ohne ihr anzugehören.

Organisation, Mitgliederzahl und Finanzierung

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Organisation

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Freie katholische Kirchen und Gemeinden als selbstverwaltende Kleinkirchen[9] besitzen schon wegen der geringen Anzahl an Mitgliedern und ihrem zeitlich kurzen Bestand nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts[10], sondern sind typischerweise als „Verein(s)kirche“[11] organisiert, also als Körperschaft privaten Rechtes (sogenannter eingetragener Verein) registriert[12]. Sie arbeiten nach dem Vereinsrecht und erhalten in der Regel die Freistellung als gemeinnützige Institution wegen Förderung der Religion.[13] Jede dieser Kirchen verwaltet sich selbst; einen gemeinsamen übergeordneten Verband oder eine gemeinsame Hauptstelle über allen Kirchen gibt es derzeit (noch) nicht.[14]

 
Private Kapelle der keltischen Kirche in Hamm
Name Mitglieder in Deutschland Mitglieder weltweit (assoziierte)
Palmarianisch-katholische Kirche ca. <100[15] ca. 10.000 Mitglieder[16]
Freie katholische Gemeinde ca. 500[17] ca. 150[17]
unabhängig-katholische Kirche ca. 400[17] Gemeinden in Schweiz, Belgien, Serbien[18]
Freikatholische Kirche 412 1739[19] Kirchen und Gemeinden[20]
Keltische Kirche (Keltisch-katholische Kirche)[21] ca. 100 (200)[22] ca. 340[23]
Neuchristen 50[19] 250 weltweit[24]
Neukatholische Kirche 50[17]
Alt-heilig-katholische Kirche k. A., mehrere Gemeinden
Unabhängige katholische Kirche k. A., Gemeinde in Frankfurt
Katholisch reformierte Kirche k. A., Gemeinde Neu Isenburg, Wien
Nationale Katholische Apostolische Kirche k. A., Gemeinde in Hannover, Rechtsform: e. V.[25]

Finanzierung

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Die freien katholischen Kirchen können aus ihrer Rechtsform heraus keine Kirchensteuer erheben, der Unterhalt wird durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchgeld und Förderung einzelner Personen (der Priester bzw. Gründer) erbracht. Ein anderer Teil ergibt sich aus sonntäglichen Kollekten und (freiwilligen) Sammlungen sowie Kostenerstattungen bei Beerdigungen und Feiern.

Einige Priester der freikatholischen Kirchen finanzierten sich ähnlich wie manche Gemeinden in den Vereinigten Staaten durch das Abhalten sogenannter „freier Trauungen“ bis hin zur Bestattung gegen Entgelt.[26] Diese Praxis ist unter diesen Freikirchen selbst sehr umstritten und wird daher von vielen als Simonie[27] angesehen, da diese Mittel nicht nur kirchlichen Zwecken zugutekommen. Alle Kirchen der freikirchlichen katholischen Bewegung nehmen für kirchliche Dienste üblicherweise keine Bezahlung, etwaige Spenden werden gemeinnützig der jeweiligen Kirche zugeführt.

Glaube, Gottesdienst und Sakramente

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Alle Kirchen bzw. Gemeinden innerhalb der freikirchlichen katholischen Bewegung sind durch einen gemeinsamen katholischen Glauben (apostolisches Glaubensbekenntnis) und gemeinsame Glaubenssätze verbunden, im Einzelnen den Glauben an

 
Private Kapelle der Unabhängig-katholischen Kirche in Hövelhof / Kreis Paderborn

Dogmen und Ökumene

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Lehre und Verpflichtungen der Gläubigen der römisch-katholischen Kirche werden übernommen, mit Ausnahme einiger Dogmen, die etwa auch die altkatholische Kirche nicht lehrt, beispielsweise den Primat des Papstes, die päpstliche Unfehlbarkeit und die Aufnahme Mariens in den Himmel.

Darüber hinaus besteht der Wille zur Ökumene, es wird insbesondere auch die ökumenische Charta[29] als verbindendes Dokument anerkannt.

Gottesdienst

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Die Liturgie und die Spendung der Sakramente erfolgen in zum Teil enger Anlehnung an die ordentliche Form des römischen Ritus (NKK). Die außerordentliche Form des römischen Ritus wird bei einigen Kirchen (KKD, FKGD, UKK und den Palmarianern) in abgewandelter Form als Alternative praktiziert. Zur Liturgie gehören die sonntägliche Heilige Messe sowie Wortgottesdienste und Andachten, für Hoch- oder Heiligenfeste gibt es Propriumstexte.[30][31] Die Liturgiesprache ist üblicherweise deutsch, Gloria Patri wird gelegentlich lateinisch und Kyrie eleison griechisch gesprochen.

Die Sakramente

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In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden sieben Sakramente gespendet:

Diese Sakramente werden in der Regel nach dem Rituale Romanum von Priestern gespendet. Die Spendung einiger Sakramente ist den Bischöfen vorbehalten.

Sakramentalien, zusätzliche kirchliche Dienste

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Zu den sieben Sakramenten bieten die freien katholische Kirchen zusätzlich folgende Feiern, Segen und Sakramentalien oder eigene Liturgien an[32], darüber hinaus auch diakonische Dienste:

  • Segensfeiern oder Fürbitten zur Verpartnerung (z. B. bei gleichgeschlechtlichen Paaren)
  • Hochzeit/Trauung (als Wiederheirat auch bei ordentlich geschiedenen Paaren bzw. vorab mit Dispens aufgelöster/als ungültig erklärter Trauung)
  • Segensfeiern bei Verlobung
  • andere Segen wie Haussegen, Kindersegnungen
  • Beerdigung, Begleitung und Seelsorge in der Trauer bei Menschen, die keiner Großkirche angehören[33]
  • Hilfen in Notfällen, bei Amtsgängen, in schwierigen Lebenslagen, bei Familienproblemen, psychosoziale Notfallseelsorge[34][35]

Klerus und Laien, Weihegrade und Titel

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Kleriker

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In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden Diakone, Subdiakone, Priester und Bischöfe durch Handauflegung und Gebet geweiht[36], vereinzelt nach dem orthodoxen Ritus[37]. Als klassische Eingangsstufe der Priesterausbildung erfolgt im Rahmen eines Ritus die Tonsur als Zeichen der Berufung in den Klerikerstand.

Die Priester der jeweiligen Kirche leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese unabhängig voneinander, sie werden von der jeweiligen zugehörigen Gemeinde gewählt und in der Kirche öffentlich ordiniert. Kleriker unterliegen keinem bzw. einem freiwilligen Zölibat. Diakone übernehmen die klassischen Aufgaben der Taufe, des Altardienstes, als Evangelist, in der Betreuung von Kranken und bei Wortgottesdiensten. Sie leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese unabhängig voneinander, sie werden von der jeweiligen Kirche ordiniert. Sie haben – bis auf die Weihe – in der Regel die Vollmacht auf Erteilung aller Sakramente und leiten die Messe und die jeweilige übergebene Gemeinde im zugeteilten Gebiet. Die Bischöfe (Episkopat) haben in der Regel eine Leitungs- und Organisationsfunktion: Sie leiten innerhalb ihrer zugeteilten Gebiete die Kirche, setzen Bischöfe, Priester und Diakone ein, erstellen Regeln und legen diese (und Lehrinhalte) aus.

Ausbildung der Priester

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In den freien katholischen Kirchen oder Gemeinden ist es möglich, ohne Abitur oder Vollzeitstudium der Theologie Priester zu werden, jedoch gibt es auch dort Vorgaben und Zulassungsbedingungen:

  • Der Bewerber muss Mitglied in einer freien katholischen Kirche oder Gemeinde sein.
  • Der Bewerber darf nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Kirche sein.
  • Der Bewerber muss willens sein, sich fortbilden zu lassen, sich Zeit zu nehmen und Fleiß zu zeigen.
  • Es dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein (Führungszeugnis oder Leumund).
  • Der Bewerber muss über einen ordentlichen Schulabschluss verfügen.
  • Eine Anwartschaftszeit von einem halben bis zu einem Jahr ist stets zu absolvieren.

Der Bewerber durchläuft eine Ausbildung bei einem kooperierenden Institut bzw. einer Schule, einer Bibelschule[38] oder einem begleiteten Selbststudium durch ausgewählte, meist freie und kostenlose Literatur. Fremde oder Fernstudiengänge werden zumeist durch interne Schulungen ergänzt. Die Dauer beträgt von einem bis zu drei Jahren oder länger, je nach Kirchengemeinschaft.

Eingeführt wurde von einigen Kirchen auch eine Anwartschaftszeit bzw. Zugehörigkeitsdauer zur Kirche zwischen einem halben und einem Jahr vor Beginn einer Ausbildung. Einige Kirchen verständigen sich untereinander über geeignete Interessenten und Kandidaten. Manche Vereinigungen bieten auch einen Präsenzunterricht an oder setzen diesen voraus.

Missbrauch von Titeln und Amtstracht

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Es gab verschiedentlich gerichtliche Auseinandersetzungen über den Missbrauch von Titeln und Amtstracht der römisch-katholischen Kirche. Das Führen von Amtsbezeichnungen, die denen der Amtskirchen zum Verwechseln ähnlich sind (etwa „Erzbischof“), ist in Deutschland verboten.[39] Angehörige freikatholischer Kirchen versuchten verschiedentlich den Eindruck zu erwecken, sie seien römisch-katholische Priester, was von den betroffenen Diözesen zurückgewiesen werden musste.[40][41] Andererseits werden sie von der römisch-katholischen Kirche zu den "Vagantenbischöfen"[42] gezählt, was laut altkatholischer Definition nicht korrekt wäre.[43]

Typisierung und Entwicklungen

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Grundrichtungen

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Die Kirchen der freikirchlichen katholischen Bewegung lassen sich in Reformkirchen und traditionelle Kirchen unterscheiden.

  • Bei den Reformkirchen überwiegen die Unterschiede zur römisch-katholischen Kirche, sie sind sehr zahlreich und zum Teil fundamental. Sie sind somit zu einer eigenständigen katholischen bzw. angenäherten reformatorischen Form geworden.[44]
  • Bei den traditionellen „freien katholischen Kirchen“ überwiegt das Bestreben nach einer idealistischen katholischen Kirchenform. Sie versuchen, eine Anlaufstelle für jene zu bieten, die der konventionellen Kirche den Rücken kehren.

Anforderungen an Transparenz

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Die frühere Praxis, ungeprüft jedem die Weihen zu spenden, den ein Bischof einer freien Kirche als würdig hierfür erachtet, wird inzwischen kritisch gesehen.[45] Ausbildung oder Studium eines Kandidaten für das Priesteramt haben heute einen hohen Stellenwert. Einige der freien katholischen Kirchen formulierten Zugangskriterien zu den Weiheämtern und erwarten die feste Zugehörigkeit zu einer Kirche mit einer wenigstens kleinen Gemeinde, zumindest ein freies Studium der praktischen und theoretischen Theologie, der Bibel und der Kirchengeschichte, um die Mindestanforderungen an ein Priesteramt zu erfüllen.

Eine anschließende Weihe gemäß altkatholischer Regelung ist durch einen gültig geweihten Bischof einer Kirche, der in der apostolischen Sukzession steht, zu vollziehen; dabei muss das Dekret verlesen werden. Es werden des Weiteren heute offengelegte und klare Regelungen gefordert, die Interessenten und andere Kirchen in die Lage versetzen, sich über die betreffenden Kirchen und Sakramente sowie deren Erteilung umfassend zu informieren. Wegweisende Reformer bzw. erste Kirchenoberhäupter, die diese Regelungen umsetzten, waren die Bischöfe Michael Schatta, Karl-Michael Soemer und Karl Uwe Eckert.[46]

Zusammenschluss und Verband

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Heutzutage besteht der Wille zur Ökumene, zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, und zum Zusammenschluss verschiedener freier katholischer Kirchen. So begann der Weg und Wille zu einer ökumenischen Gemeinschaft zwischen der katholischen bzw. altkatholischen/evangelischen Kirche und jener Bewegung erst ab 2015. 2016 wurde die Einberufung einer Synode und Gründung eines zukünftigen Verbandes bzw. Verbund vorbereitet mit dem Ziel der Koordination, Verständigungen und Austausch der beteiligten Kirchen. Dieser Dachverband wurde 2017 als Freikirchliche-katholische Bewegung[47] begründet und steht jeder ökumenisch ausgerichteten freien katholischen Kirche oder Gemeinde offen.

Missionsarbeit

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Freie katholische Kirchen und Gemeinden begannen, auch in anderen Ländern Missionsarbeit zu leisten, etwa

  • Afrika (Kamerun, Kongo, Uganda)[48][49]
  • Indien[50]
  • Vereinigte Staaten, Barbados[51]
  • Schweiz, Belgien, Serbien
  • Österreich
  • Spanien
  • Schottland, Australien[52]
  • Rumänien, Russland, Belarus, Estland, Ukraine, Kasachstan[53]

Liste freier katholischer Kirchen und Gemeinden

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. zumeist von dem von Rom aus durch Tatstrafe zu dieser Zeit exkommunizierten Bischof Thuc oder altkatholischen Linien abgeleitet, siehe Sukzession der KKD (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 17. August 2016 20:10
  2. Infoseite der alt-heilig katholischen Gemeinde Stand 20. August 2016 11:18
  3. Homepage der freikirchlichen katholischen Bewegung im Namen von freikatholische Bewegung abgeändert mit Stand 26.10.2016
  4. Urchristliche Gemeindemodelle im Zeitalter der PG (Memento des Originals vom 13. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/forum-kirchenaufbruch.de Stand 17. August 2016 15:58
  5. Siehe als Beispiel Startseite der freien katholischen Gemeinde Stand 21. August 2016 12:26
  6. Siehe als Beispiel Infoseite der keltischen Kirche über die Eigenarten (Memento des Originals vom 19. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 21. August 2016 12:26
  7. Siehe Liste der kath. Dogmen (Memento des Originals vom 23. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 23. August 2016 13:04
  8. Siehe als Beispiel Eigenarten der keltischen Kirche (Memento des Originals vom 19. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 23. August 2016 13:07
  9. vgl. Alex Kurz: Zeitgemäß Kirche denken: Analysen und Reflexionen zu einer postmodernen kirchlichen Erwachsenenbildung. (Praktische Theologie heute) Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2007, S. 39.
  10. Vgl. hierzu Artikel Religion und Staat I: Anerkennung als religiöse Körperschaft – ein steiniger Weg zum Erfolg betreffend Gleichwertigkeit von KöR und Vereinen die Anerkennung als Religionsgemeinschaften betreffend, nebst Wortlaut WRV 137 (besonders Punkt 4) Stand 24. August 2016 8:29
  11. Siehe auch Münchener theologische Studien: Kanonistische Abteilung, Band 52 Ludger Müller K. Zink. 1999 S. 235 Stand 22. August 2016 15:55
  12. vgl. Homepages und Satzungen bzw. Vereinsregister
  13. siehe hierzu exemplarisch Impressum der KKD Stand 20. August 2016 10:41
  14. Die Errichtung eines größeren Verbandes ist momentan in Planung, dieser soll die Interessen z. B. innerhalb der ACK vertreten. Ein Beitritt ist geplant vgl. ökumenische Zusammenarbeit (Memento des Originals vom 18. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 18. August 2016 22:49
  15. Siehe Seite Lagopress Die Streitmacht Gottes Stand 21. August 2016 13:13
  16. Angabe nach Wikipedia, siehe Artikel zur Kirche, Stand 20. August 2016 9:44
  17. a b c d Eigenauskunft auf Nachfrage, Stand 21. August 2016 14:20
  18. Unabhängig Katholische Kirche e. V. (Amtsgericht Paderborn VR 3143)
  19. a b Einige dieser Kirchen werden religionswissenschaftlich unter "Katholizismus" aufgeführt siehe REMID Katholizismus Stand 20. August 2016 9:31
  20. vgl. Blogrtikel Remid Wessen Geistes Kind? Neue Religionen, alte Traditionen und die Crux des Systematikers Stand 23.8.2016 15:17
  21. Siehe Satzung als Alias Stand 21. August 2016 14:01
  22. Eigene Zählung ca. 220 mit ver. euch. Gemeinden in Deutschland, lt. Remid 100 Stand 22. August 2016 12:30
  23. weltweit mit assoziierten Gemeinschaften, wie z. B. die Vereinigten eucharistischen Gemeinden (Ostblockstaaten), CCUS Stand 24.8.2016 8:32
  24. Relinfo Schweiz spricht bei den Neuchristen von 250 Mitgliedern Weltweit
  25. [1]
  26. Siehe DIE ZEIT: Mit Gottes Segen, aber nicht in der Kirche, Stand 23. August 2016; Wochenblatt.de: Eine Frage des Glaubens – Freie oder kirchliche Trauung? (Memento des Originals vom 23. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wochenblatt.de mit Hinweis auf „einige Kirchen“ in Sonderfällen, Stand 23. August 2016
  27. Siehe z. B. den Fall Rómulo Antonio Braschi, beschrieben in Ikvu Dubios: Kritische Anmerkungen zum Geschäftsgebaren von Bischof Braschi, Stand 25. August 2016
  28. Überwiegend beinhaltend die ersten sieben ökumenischen Konzilien und viele Dogmen bis zum Ersten Vatikanischen Konzil, vgl. auch altkatholische Grundsätze; siehe Eckert Dogmatik der keltischen Kirche (Band 3 der Reihe), Stand 18. August 2016
  29. Siehe Charta Ökumenika, Stand 17. August 2016
  30. Siehe z. B. Kalender KKD (Memento des Originals vom 23. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de Stand 22. August 2016 15:22
  31. Siehe als Beispiel keltische bzw. iroschottische Heiligenfeste (Memento des Originals vom 23. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de bzw. Jahreskalender Pater Hatto v. Hatzfeld SDB (Memento des Originals vom 23. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de, Stand 22. August 2016
  32. Siehe hierzu exemplarisch PDF U.Eckert, Liturgie der keltischen Kirche auf Academia.edu, Stand 17. August 2016
  33. Siehe auch Trauergruppe Duisburg-Homberg, Stand 17. August 2016
  34. siehe Seelsorger vor Ort PSNV Verein für Sanitätsdienste Duisburg (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vfsd-nrw.de Stand 17. August 2016 14:54
  35. Liste der PSNV Dienste, Stand 17. August 2016
  36. Priester und Bischöfe werden zusätzlich gesalbt, siehe auch Rituale Romanum und Bekanntmachung Weihe Vitalij Rysev Stand 27. September 2016
  37. in den osteuropäischen orthodoxen Teilen der eucharistischen Gemeinden in Europa, Stand 20. August 2016
  38. Siehe Bibelschule Columban nichtstaatlich anerkannte Bibelschule Stand 17. August 2016 18:50
  39. Siehe Entscheidung des OLG Koln Az ss 293/99 -143- vom 10. August 1999
  40. Kirchlicher Anzeiger des Bistums Hildesheim Nr. 1 von 2012, S. 22. Stand 22. August 2016.
  41. Nachrichten.at: Falscher Pfarrer in Windischgarsten Stand 22. August 2016.
  42. Diese Bezeichnung ist lt. Urteil des Landgerichts München vom 24. Juni 1989 nicht beleidigend (Az. 9 O 7244/88).Entscheidungen in Kirchensachen Bd. 27 1989, verlegt von De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH Berlin, S.190f. Stand 19. August 2016
  43. Siehe Artikel auf Über die Vagantenbischöfe, Stand 14. August 2016
  44. Siehe Artikel Journal Kaarst: Ein Bischof aus Kaarst (Memento des Originals vom 18. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/journal-kaarst.de, Stand 18. August 2016
  45. Artikel der altkatholischen Kirche, Stand 19. August 2016
  46. Siehe auch Artikel in "Der Kreis des Lebens", Westfälischer Anzeiger, 27. August 2011
  47. https://www.freikirchliche-katholische-bewegung.de
  48. Missionaire Franciscain Kamerun (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de, Stand 17. August 2016
  49. Evangelisch Orthodoxe Kirche in Uganda (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de, Stand 17. August 2016
  50. Mission Indigogo Mathew Sukchen Sona Musimypomagac, Stand 17. August 2016
  51. Keltische Kirche in den USA (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unity-catholic-church-orthodox.org, Stand 17. August 2016
  52. vgl. auch Celtic Church in Scotland (Mutterkirche KKD), Stand 17. August 2016
  53. Siehe Vereinigung der eucharistischen christlichen Gemeinden in Westeuropa (Memento des Originals vom 17. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.keltischekirche.de, Stand 17. August 2016
  54. Website Freie Katholische Gemeinde Deutschland e. V. (Amtsgericht Duisburg VR 5461)
  55. Unabhängig Katholische Kirche e. V. (Amtsgericht Paderborn VR 3143)
  56. Gemeinschaft St.Nikolaus im Katholischen Bruderbund. Stand 28.9.2023
  57. Website Keltische Kirche Deutschland e. V. (Amtsgericht Hamm VR 1959)
  58. Webseite der St. Paulusgemeinde, Stand 20. August 2016
  59. Neuchristen Webseite der Neuchristen, Stand 20. August 2016
  60. Auf diese Kirche bezieht sich die Thuc Sukzession, die dort vorherrscht
  61. Website Unabhängige katholische Kirche, Stand 20. Juni 2016
  62. Website Katholisch-reformierte Kirche, Stand 20. August 2016
  63. Catholic Apostolic Church Europa/ICAB