Amt Pulheim

Amt im Landkreis Köln in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen
(Weitergeleitet von Bürgermeisterei Pulheim)

Das Amt Pulheim war ein Amt im Landkreis Köln in der preußischen Rheinprovinz und in Nordrhein-Westfalen. Es ging aus der Bürgermeisterei Pulheim und der Bürgermeisterei Stommeln hervor. Das Gebiet des Amtes gehört heute größtenteils zur Stadt Pulheim im Rhein-Erft-Kreis.

Wappen Deutschlandkarte
?
Hilfe zu Wappen
Amt Pulheim
Deutschlandkarte, Position des Amtes Pulheim hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1964)
Koordinaten: 51° 0′ N, 6° 48′ OKoordinaten: 51° 0′ N, 6° 48′ O
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Köln
Fläche: 33,8 km2
Einwohner: 9814 (1961)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Aufgelöst, auf manuelle EZW umzustellen
Bevölkerungsdichte: 290 Einwohner je km2
Amtsgliederung: 3 Gemeinden

Bürgermeistereien Pulheim und Stommeln

Bearbeiten

Von 1798 bis 1814 standen alle linksrheinischen Gebiete unter französischer Herrschaft. Während dieser Zeit wurden nach französischem Vorbild die Mairien Pulheim und Stommeln eingerichtet, die zum Arrondissement Köln des Rur-Departements gehörten. Nachdem das Rheinland 1814 an Preußen gefallen war, wurden aus den Mairien preußische Bürgermeistereien, die beide 1816 zum neuen Landkreis Köln kamen.

Die Bürgermeisterei Pulheim umfasste die beiden Gemeinden Pulheim und Geyen, während zur Bürgermeisterei Stommeln die beiden Gemeinden Stommeln und Sinnersdorf gehörten.

Ämter Pulheim und Stommeln

Bearbeiten

Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[1] Die beiden Bürgermeistereien hießen nun Amt Pulheim und Amt Stommeln.

Das Amt Stommeln wurde am 1. Oktober 1934 aufgelöst und seine beiden Gemeinden Stommeln und Sinnersdorf wurden in das Amt Pulheim eingegliedert. Am 1. September 1953 schied die Gemeinde Stommeln aus dem Amt Pulheim aus und war seitdem amtsfrei.[2]

Am 1. Januar 1964 schied die Gemeinde Geyen aus dem Amt aus und wurde entsprechend dem Ergebnis eines Volksentscheids nach Brauweiler eingemeindet.[3] Gleichzeitig wurde das Amt Pulheim aufgelöst, womit Pulheim und Sinnersdorf amtsfreie Gemeinden wurden.[2]

Gebietsreform 1975

Bearbeiten

Durch das Köln-Gesetz wurden am 1. Januar 1975 Brauweiler (mit Geyen, ohne Neufreimersdorf und Widdersdorf), Pulheim, Stommeln sowie der Ortsteil Sinnersdorf der Gemeinde Sinnersdorf zur neuen Gemeinde Pulheim zusammengeschlossen. Der restliche Teil der Gemeinde Sinnersdorf kam zur Stadt Köln.

Einwohnerentwicklung

Bearbeiten
Jahr Bürgermeisterei
Pulheim
Bürgermeisterei
Stommeln
Quelle
1843 2.019 2.905 [4]
1871 2.303 3.417 [5]
1885 2.403 3.481 [6]
1910 2.707 3.810 [7]
1925 3.258 4.073 [8]
Amt Pulheim
1939 7.516 [9]
1950 10.512 [10]
1961 9.814 [10]

Das Amt wurde 1953 verkleinert.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“
  2. a b Landschaftsverband Rheinland, Informationen zum Kölner Stadtteil Esch
  3. Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Geyen in die Gemeinde Brauweiler vom 17. Dezember 1963
  4. Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln 1845
  5. Gemeindeverzeichnis Rheinprovinz 1871
  6. Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland 1885
  7. www.gemeindeverzeichnis.de: Landkreis Köln
  8. Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band 13: Rheinprovinz, Berlin 1930
  9. Michael Rademacher: Rhp_koeln. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  10. a b Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys (mit historischen Bevölkerungszahlen)