Im Bankrecht werden die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, betrachtet. Zu einzelnen Rechtsordnungen siehe:
Im Bankrecht werden die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, betrachtet. Zu einzelnen Rechtsordnungen siehe: