Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns

Als Neuausland wurden in Österreich in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg jene Gebiete der untergegangenen Habsburgermonarchie bezeichnet, die durch Gründung von Nachfolgestaaten oder Anschluss an Nachbarstaaten plötzlich zu Ausland geworden sind. Aufgrund der früheren engen wirtschaftlichen Verflechtung in Handel, Industrie und speziell im Versicherungs- und Bankenwesen, entstanden spezielle Regelungen, wie im Geschäftsbereich mit diesem neuen Ausland zu verfahren sei. Auch im Staatsbürgerschaftsrecht wurde zwischen Ausländern und Neuausländern unterschieden, wobei zweiteren einfachere Möglichkeiten zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt wurden.

Der Begriff Neuausland ist semantisch mit dem Begriff „Nahes Ausland“ verwandt, der in Russland seit dem Ende der Sowjetunion für die ehemaligen Sowjetrepubliken verwendet wird.