Eine gewisse Entscheidungsfreiheit hat der Oversighter beim Umgang mit Veröffentlichungen persönlicher Daten. Daher äußere ich mich hier vornehmlich dazu:

  • Ich lege Wikipedia:Anonymität weit aus. Wer glaubt, eines Schutzes seiner Privatsphäre bedürftig zu sein, wird diesen bekommen, soweit keine anderen wichtigen Gründe entgegenstehen.
  • Dabei werde ich ohne Ansehen der Person die gleichen Kriterien für alle Fälle anwenden.
    • Beispiel: Auch die Person hinter einer statischen IP hat Anrecht auf Persönlichkeitsschutz.
  • Vorrang hat für mich der Schutz der Privatsphäre. Im Zweifelsfall würde ich also Beiträge auch dann oversighten, wenn sie nur indirekt persönliche Daten veröffentlichen.
    • Beispiel: In einem Beitrag werden mehrere Links auf externe Seiten gemacht, die einfach und eindeutig ermöglichen, die Identität hinter einem Benutzernamen herauszufinden - hier ist ein Oversight angebracht - vorausgesetzt, dass nicht eine einfache Google-Abfrage, etwa nach dem Benutzernamen, das gleiche Outing erzeugt.
  • Da bei einem Oversight eine nachträgliche Einsicht der Beiträge durch Administratoren nicht möglich ist, werde ich im Vergleich zu Versionslöschungen höhere Anforderungen daran stellen, dass auch glaubhaft gemacht wird, dass wirklich echte persönliche Daten veröffentlicht wurden.
    • Beispiel: Es wird behauptet, dass in dem allgemein gehaltenen Beitrag von X: "das wäre ja Eulen nach Athen tragen" auch Angaben zum Wohnort von Y gemacht wurden. Dies ist plausibel zu machen, um falsche Verdächtigungen á la "Xs Beiträge mussten geoversighted werden" zu vermeiden.
  • Informationen, die sich jeder mit etwas Wiki-Erfahrungen ohne Kenntnis einer raren Information selbst beschaffen kann, sind eher ein Fall für Versionslöschungen.
    • Beispiel: Bei einem umbenannten Benutzernamen wird der alte Name genannt. Die Umbenennung ist im Log zu finden, es gibt noch alte Signaturen in Beiträgen. Hier dürfte die Versionslöschung ausreichen, wenn sie überhaupt in Erwägung zu ziehen ist.
  • Eigene Fehler werden nicht bestraft. Wer versehentlich mehr über sich preisgibt als ihm später lieb ist, wird nicht abgewiesen, solange ein Oversight verhältnismäßig ist.
    • Beispiel: Wer anfangs sehr kurz seinen echten Namen auf der Benutzereite hatte kann ihn geoversightet bekommen, wenn er nicht schon allgemein Verbreitung gefunden hat. Das Oversighten aller Signaturen eines umbenannten Benutzer wäre hingegen unverhältnismäßig.
  • Im Zweifelsfall ist eine gewisse Intransparenz inkauf zu nehmen. Bei 5 Oversightern ist es aber stets möglich, dass eine Zweite oder Dritte Meinung eingeholt wird. Ich werde mich für ein Feedback-System einsetzen: Wer persönliche Informationen von Dritten veröffentlicht, die geoversighted werden mussten, sollte darauf hingewiesen werden und ggf. auch zur Verantwortung gezogen werden. Dazu stelle ich mir vor, dass ein zweiten Oversighter, die "Schwere" eines geoversighteten Beitrags beurteilt, etwa nach folgender Skala:
    • A - Schwer, z. B. Veröffentlichen des wirklichen Namens und Wohnorts eines unter Pseudonym mitarbeitenden Benutzers anhand von persönlichen Mitteilungen aus E-mails o. ä.
    • B - Mittelbar, z. B. allgemeine Andeutungen, aus denen sich aber Rückschlüsse auf Arbeitgeber oder Wohnort des Betroffenen ergeben
    • C - Gering oder unbeabsichtigt, z. B. wenn ein Neubeginner unbedarft den echten Vornamen eines ihm persönlich bekannten Benutzers verwendet.
  • Bei Artikeln ist eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen, insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens. Im Zweifelsfall würde ich hier Rat von Fachleuten einholen, sofern keine Gefahr im Verzug ist.
  • Derzeit habe ich kein Administratoren-Flag. Für die meisten Anfragen ist dies wohl nicht nötigt, es gibt auch genügend Kandidaten mit Flag. Falls doch erforderlich werde ich mich darum bemühen, dieses Flag von der Community zu erhalten.
  • Und: Meine Aktivität ist durch meine Benutzerbeiträge abschätzbar, ich kann manchmal auch mehrere Tage nacheinander nicht online sein.
  • Zuallerletzt: Wer findet ordentliche Synonyme zu "oversighten", "geoversighted", "overzusightenden", etc. pp.?


Interessenkonflikte

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Bei der Prüfung, ob ein Oversight durchzuführen ist, sind grundsätzlich verschiedene Interessen im Konflikt

  1. enzyklopädische Aspekte - ist eine Information enzyklopädisch wertvoll?
  2. Urheberrecht / Lizenzbedingungen - Werden Urheber entsprechen unserer Lizenz benannt?
  3. Projektdokumentation - bleibt Transparenz erhalten, ist etwa noch zu erkennen, wenn ein Benutzer gegen Richtlinien verstoßen hat, sind Diskussionsbeiträge noch zuzuordnen?
  4. Anonymität - wird etwas über Personen preisgegeben, das sich für diese schädlich auswirken könnte?

Dieser Interessenkonflikt lässt sich oft nicht aufheben, sondern er muss abgewogen und entschieden werden. Keinesfalls wollte ich den Eindruck erwecken, dass im Zweifelsfall immer geoversightet werden soll. Gleichwohl sollte ein Oversight nicht aus formalen Gründen verweigert werden - vorausgesetzt es gibt keine oder nur geringe Seiteneffekte bezüglich der anderen Interessen.

Recht auf Anonymität

Beim Oversight muss zwischen diesen Interessen sorgsam abgewogen werden: Würde etwa der Ministerpräsident einer Landesregierung Oversight bezüglich einer Darstellung über unzulässige Parteispenden fordern, so ist das enzyklopädische Interesse einer vollständigen und zutreffenden Darstellung des Lemmas gegenüber dem Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Für mich wäre hier Oversight wohl abzulehnen. Bei einem Hochschullehrer wäre die Information, er habe Steuern hinterzogen, hingegen irrelevant, insbesondere, wenn es kein besonderes Presseecho dazu gab. Die meisten Fälle sind aber nicht so einfach, etwa wenn es um ein Photo vom privaten Wohnhaus eines ehemaligen Ministers geht. Hier ist abzuwägen oder sogar auf Gerichtsentscheide zu warten (wie jüngst bei J. Fischer).

Urheberrecht & Lizenzen

Auch das Urheberrecht ist zu beachten. Unsere Lizenz sieht vor, dass Autoren genannt und ihren Beiträgen zugeordnet werden (ich denke, das gilt auch nach dem Lizenzwechsel noch ;-) ): Sind viele Versionen eines Artikels von einem Oversight betroffen, so würde das (analog zu Versionslöschungen), dazu führen, dass viele Beiträge einem einzelnen Benutzer zugeschrieben werden und nicht mehr den eigentlichen Urhebern. Dies ist insbesondere bei Artikeln zu berücksichtigen, bei denen viele Versionen durch einen Oversight betroffen wären. Hier ist erneut genau abzuwägen: Bei Kleinigkeiten, wie etwa dem Alter eines Kindes, das auch schon in der Regenbogenpresse stand, wäre ein Oversight abzulehnen.

Transparenz

Oversight ist per se eine intransparente Angelegenheit. Im Nachhinein können nur noch wenige nachvollziehen, was entfernt wurdes. Dies ist keine Leitlinie von mir, sondern liegt in der Natur der Sache. Daher begrüße ich das Pseudologbuch und daher habe ich darüber hinausgehend vorgeschlagen, auch Verstöße gegen WP:ANON mitzudokumentieren. In vielen Fällen ist die Intransparenz durch Oversight aber gering. Wenn z. B. eine IP irgendwo einen Link auf den Arbeitgeber eines Benutzers veröffentlicht, zusammen mit Hinweisen, hier könne man dem Nick xyz mal richtig auf den Zahn fühlen, es gäbe ja dort nur einen Experten für das Themengebiet, zu dem xyz ja immer auf Wikipedia schreibt, so ist das kein Verlust für das Projekt, wenn dieses Outing entsorgt wird.

Es gibt aber auch Fälle, wo der Oversight schädlich ist. So könnte etwa der PR-Verantwortliche einer Firma wollen, dass seine Benutzerseite geoversighted wird, auf der er früher einmal seinen Arbeitgeber genannt hatte. Hier wäre ein Oversight m. E. nicht angebracht, da mögliche Interessenskonflikte durch den Oversight intransparent würden.