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Gleichbehandlungskommission in Österreich

In Österreich sind die Gleichbehandlungskommission und die Bundes-Gleichbehandlungskommission mit der Überprüfung von Diskriminierung und der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. des Bundesgleichbehandlungsgesetzes befasst.

Das Gleichbehandlungsgebot untersagt Ungleichbehandlung, das heißt Diskriminierung, aufgrund des Geschlechts, ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, und in sonstigen Bereichen ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit. Antidiskriminierung ist damit gesetzlich verankert. Wer diskriminiert wird, kann sich mit einem Antrag an die Gleichbehandlungskommissionen wenden.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Gleichbehandlungskommissionen http://www.bmgf.gv.at/home/GK/

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: Gleichbehandlungsgesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395

Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008858