Das Amt Gernrode in der Stadt Gernrode existierte von 1678 bis 1871.
Geschichte der Stadt Gernrode: „Das Fürstentum Anhalt-Bernburg gliederte sich im 18. Jahrhundert im zwei Hauptgebiete – das Land Bernburg sowie das Gebiet im Vorharz. Das anhaltische Gebiet im Vorharz bestand aus fünf Justizämtern: Ballenstadt, Gernrode, Güntersberge, Harzgerode, Hoym. Das Amt Gernrode grenzte dabei im Norden und Westen an Preußen, Sitz des Amtes Gernrode war um 1739 der Fürstliche Amtshof. Das Gebäude befand sich westlich der Stiftskirche, vermutlich handelte es sich um den ehemaligen Äbtissinnen-Palas.“
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: „Das Fürsten-, später Herzogtum Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym. Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben jedoch mit ihren bisherigen Kompetenzen als Justizämter bestehen. Sie waren der Landesregierung unterstellt und fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen. Zum Justizamt Gernrode gehörten administrativ-territorial die Stadt Gernrode und das Dorf Rieder. Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.“
Weblinks
Bearbeiten- Amt Gernrode Amt Gernrode, 1678–1871 beim Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Kategorie:Gernrode (Harz) Kategorie:Fürstentum Anhalt-Bernburg Kategorie:Gegründet 1678 Kategorie:Aufgelöst 1871