Hall oder Halle

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wenn Du mir freudlicherweise den verlinkten Artikel, in dem ich etwas falsch gemacht habe, in die Nachricht geschrieben hättest, könnte ich direkt nachschauen Gruß --217 13:07, 28. Dez 2004 (CET) P.S: habe es gefunden, wegen solcher Lapalie machen wir aber doch wohl keinen Aufstand-217 13:11, 28. Dez 2004 (CET)

Um Gottes Willen NEIN! ;-) Ich wollte doch nur mitteilen, dass ich _begründet_ eine Änderung rückgängig gemacht habe, damit kein Missverständnis entsteht. Ansonsten ehrt es mich ja doch, dass der Artikel durchaus Beachtung findet. Gruß --Fruehbay 13:42, 28. Dez 2004 (CET)


Oh, Dankeschön! Ich habe mehrere Artikel in der nur-Liste angeguckt, unter anderem eben Johann Peter von Ludewig und die Stichpunkte da eigneten sich sehr gut, einen zusammenhängenden Text zu formulieren, ohne viel über den Mann zu wissen... ;-) von daher... gute Vorarbeit...! --Drachenkind 17:10, 21. Apr 2005 (CEST)

Bayreuth

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Hallo Fruehbay, wenn es stimmt, dass Ehrenbürgerschaften nur zu Lebzeiten gelten, wieso fühlten sich manche Städte bemüßigt, den toten Hitler nach 1945 aus ihrer Liste zu streichen? Leider fällt mir jetzt kein Beispiel ein, aber ich weiß, dass ich in Wikipedia mehrere Hinweise gefunden habe. Gruß--BrThomas 20:47, 18. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nach juristischer Auslegung enden Ehrenbürgerrechte bzw. Ehrenbürgerschaften grundsätzlich nach dem Ableben des Geehrten. Als Beispiel zitiere ich den folgenden Vorgang der Stadt Frankfurt an:
"Am 2. Juni 1947 beschloß der Magistrat, Göring und Hitler die Ehrenbürgerwürde abzuerkennen. Dagegen erhob der damalige Chef der Stadtkanzlei, Oberverwaltungsdirektor Adolf Kohl, juristische Einwände. Nach einem Erlaß von 1936 erlösche das Ehrenbürgerrecht mit dem Tode, weshalb eine förmliche Aberkennung rechtlich nicht möglich sei. Der Magistrat folgte dieser Argumentation und beschloß in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1947: „Hitler und Göring waren unwürdig, Ehrenbürger der Stadt Frankfurt zu sein. Da das Ehrenbürgerrecht mit dem Tode erlischt, erübrigt sich eine förmliche Aberkennung. Die Namen der Genannten sind unter den früheren Ehrenbürgern der Stadt nicht mehr zu nennen.“ Gans und von Weinberg wurden wieder in die Liste aufgenommen.
Am 30. Januar 1988 beschäftigte sich die Stadtverordnetenversammlung nochmals mit dem Ehrenbürgerrecht Görings und Hitlers und bestätigte die Regelung von 1947. Somit umfaßt die Liste der Ehrenbürger von Frankfurt heute 26 Personen."
Manche Gemeinden nehmen sogar in ihre entsprechende Ehrungssatzung den Passus auf, dass Ehrenbürgerrechte mit dem Tode erlöschen.
Die Handhabung einer nachträglichen "Entehrung" wird nun von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Den einen reicht es, dass das Ehrenbürgerrecht nach dem Tode endet, belassen es dabei und nennen die ihnen nicht genehmen ganz einfach nicht mehr in irgendwelchen Auflistungen. Die anderen praktizieren eine sogenannte symbolhafte nachträgliche Aberkennung. Dies ist juristisch allerdings nicht notwendig, da keinerlei Folgen daraus erwachsen können. Gruß--Fruehbay 21:11, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Problem mit deiner Datei

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Hallo Fruehbay,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.

Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:02, 21. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt leider noch Probleme mit deiner Datei

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Hallo Fruehbay,

Bei der nachstehenden von dir hochgeladenen Datei gibt es Probleme, die du leider noch nicht behoben hast:

Konkret besteht noch folgendes Problem:

Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt. Es wird daher eine Erlaubnis vom Urheber bzw. Rechteinhaber benötigt. Bitte den Urheber oder den Rechteinhaber eine Erlaubnis per E-Mail an permissions-de@wikimedia.org zu senden. Am Besten benutzt dieser dazu diese Vorlage.

Du hast jetzt zwei Wochen Zeit, um die fehlenden Informationen nachzutragen. Wenn dann die Probleme weiterhin bestehen, muss die Datei leider gelöscht werden. Solltest du noch Fragen haben, würde ich dich gern unterstützen.

Schön wäre es übrigens, wenn du hier deine E-Mail-Adresse hinterlassen könntest, damit man dich auch per E-Mail erreichen kann. -- Suhadi Ne'johaa! 16:50, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Deine Datei musste leider gelöscht werden

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Hallo Fruehbay,

Da du die benötigten Informationen nicht nachgetragen hast, musste die folgende Datei leider gelöscht werden:

Die Datei kann aber mit deiner Hilfe wiederhergestellt werden: Ich müsste bspw. wissen, wer der Urheber der Datei ist, woher du sie hast und unter welcher Lizenz sie steht.

Schön wäre es übrigens, wenn du hier deine E-Mail-Adresse hinterlassen könntest, damit man dich auch per E-Mail erreichen kann. ~Lukas Diskussion Bewertung 11:40, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Bernd Mayer

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Hallo Fruehbay,

am 27. Oktober 2011 hattest du in den Artikel über Bernd Mayer den folgenden Satz eingefügt: "Von 1982 bis 1900 war er für die CSU Mitglied des Bezirkstages Oberfranken." Das zweite Datum bedarf der Korrektur. Gruß --Roehrensee (Diskussion) 16:52, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten