Bahnkörper
Der Bahnkörper bildet den Fahrweg für Eisen- und Straßenbahnen und besteht aus dem Oberbau und dem ihn tragenden Unterbau. Zum Oberbau gehören die Gleise (bestehend aus Schwellen, den darauf befestigten Schienen und Befestigungsmitteln) und die Bettung – meist aus Schotter oder als feste Fahrbahn. Die Standsicherheit des Oberbaus wird durch den Unterbau gewährleistet. Dieser besteht aus Erd-, Stütz- und Ingenieurbauwerken.
Bauarten im Straßenbahnbetrieb
Bearbeiten§ 16 BOStrab unterscheidet für Deutschland drei verschiedene Bauarten von Bahnkörpern. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können Neubaustrecken nur dann gefördert werden, wenn sie mindestens besondere Bahnkörper erhalten.
Unabhängiger Bahnkörper
BearbeitenUnabhängige Bahnkörper sind solche Strecken, die aufgrund ihrer Lage und Bauart völlig getrennt vom übrigen Verkehr sind. Bahnübergänge sind möglich. U-Bahnen sind nach gängiger Definition komplett kreuzungsfrei und daher ausschließlich mit unabhängigen Bahnkörpern ausgestattet.
Besonderer Bahnkörper
BearbeitenBesondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch durch bauliche Maßnahmen (z. B. Bordsteine, Hecken oder Baumreihen) vom übrigen Verkehr getrennt. Bahnübergänge und Kreuzungen sind möglich. Stadtbahnen fahren in der Regel zumindest auf besonderen Bahnkörpern oder auf Trennstreifen.
Solche besonderen Bahnkörper können – oft als Überlandstraßenbahn – ein klassisches geschottertes Gleisbett haben. Alternative ist ein Rasengleis mit niedriger Pflanzendecke. Hier dient die Trasse als Grünfläche. Oder sie können gepflastert sein. Das ermöglicht zum einen, sie bei begrenztem Straßenraum auch zwischen einstreifigen Richtungsfahrbahnen einzurichten, wenn Rettungsfahrzeuge über einen 45°-Bord von der Fahrbahn auf den Gleiskörper ausweichen können. Zum anderen können sie für die Mitbenutzung durch Linienbusse (siehe Busspur) ausgelegt werden, so dass auch diese am motorisierten Individualverkehr (MIV) vorbeigeführt werden können.
Straßenbündiger Bahnkörper
BearbeitenStraßenbündige Bahnkörper nutzen den Verkehrsraum anderer Verkehrsteilnehmer (Straße, Fußgängerzone). Sie sind typisches Merkmal von Straßenbahnen. Für die Bahnen gilt hier die Höchstgeschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge dürfen eine Länge von 75 m nicht überschreiten.
Normen und Standards
Bearbeiten- Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen – BOStrab)
- Merkblatt für die Ausführung von Verkehrsflächen in Gleisbereichen von Straßenbahnen (2006)
Literatur
Bearbeiten- Carl Dolezalek: Bahnkörper. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 1: Abdeckung–Baueinstellung. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1912, S. 416.