Polizist
im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens
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Als Polizist (Polizistin) werden im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens bezeichnet.
Der Begriff Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger. Dabei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeibeamte
- Polizeiangestellter (Landes- und Bundespolizei)
- Kriminalpolizist
- Polizeivollzugsbeamte (PVB), in Österreich Exekutivbedienstete (EB)
- Wachpolizisten (WaPol)
- Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes
- Angestellte oder Bedienstete des Ordnungsamtes, der Ordnungsbehörde oder des Kommunalen Ordnungsdienstes
- Angestellte oder Beamte von kommunalen Polizeibehörden, beispielsweise Kommunalpolizei, Stadtpolizei oder Ortspolizei
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
BearbeitenWiktionary: Polizist – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Polizistin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen