Carl Heymanns Verlag

ehemaliger juristischer Fachverlag mit Sitz in Köln
(Weitergeleitet von C. Heymanns)

Die Carl Heymanns Verlag GmbH war ein juristischer Fachverlag mit Sitz in Köln. Nach dem Jahr 2006 wurde der Verlag eine Marke von Wolters Kluwer.

Carl Heymanns Verlag

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Rechtsform
Gründung 1815
Sitz Hürth, Deutschland
Branche Verlag
Website www.wolterskluwer.de

Geschichte

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Am 1. Oktober 1815 gründete Carl Heymann im Alter von 23 Jahren eine Buchhandlung in Glogau (Schlesien). Später erweiterte er die Buchhandlung um einen Verlag. 1835 übersiedelte er nach Berlin. 1846 wurde Heymann vom preußischen König mit dem Titel des Kommerzienrates ausgezeichnet. Der Verlag begann mit der Herausgabe von Entscheidungssammlungen oberster preußischer Gerichte. 1862 starb Heymann.

1871 übernahm sein Enkel Otto Löwenstein den Verlag. Die Verlagstätigkeit wurde auf Recht und Verwaltung konzentriert. 1918 wurde Anni Gallus, die Adoptivtochter Otto Löwensteins, Inhaberin des Verlags. 1945 wurde das Stammhaus in Berlin zerstört. 1950 nahm der Verlag seinen Hauptsitz zunächst in Detmold und dann in Köln. Zusätzlich wurden Niederlassungen in Berlin, München und Bonn errichtet.

 
Kommentar zum Gesetz zum Schutze der Republik (1930)

Entscheidungssammlungen Oberster Bundesgerichte (z. B. BGHZ, BGHSt, BVerwGE, BSGE) wurden zu einem Schwerpunkt des Verlagsprogramms.

1986 übernahm Bertram Gallus nach dem Tode seines Vaters Hans-Jörg Gallus die Verlagsleitung. Im Jahre 2004 übernahm Andreas Gallus nach dem Tod seines Onkels Bertram Gallus die Geschäftsführung. 2006 wurde der Verlag an den niederländischen Medienkonzern Wolters Kluwer verkauft und zunächst in eine GmbH umgewandelt. Mittlerweile ist Carl Heymanns Verlag eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland.

Im Verlag erscheinen u. a. die Fachzeitschriften Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl), Die Polizei, die Zeitschrift für Bergrecht sowie die Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht und InsbürO, Kommentare (z. B. Schreiber, BWahlG) und Handbücher (Gaedke/Barthel, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts).