Choreografie (Fankultur)

inszeniertes Tribünenbild in einem Stadion
(Weitergeleitet von Choreo)

Eine Choreografie – oder kurz Choreo – ist ein einmalig szenografisch inszeniertes Tribünenbild bei einer Sportveranstaltung, das in der Regel kurz vor dem Einlauf der Mannschaften bis zum Spielbeginn gezeigt wird. Mittels großflächiger Kompositionen und der emphatischen Wirkung von Licht auf Massen erregen organisierte Fangruppen visuelle Aufmerksamkeit,[1] die durch die Verbreitung in Fernsehen oder sozialen Medien über Darbietung an sich und die Stadionbesucher vor Ort hinausgeht. Choreos haben schmückenden (Ornament-) und Performance-Charakter. Sie sind Teil der Fankultur.

Choreo im Volksparkstadion beim Hamburger Stadtderby am 16. Februar 2011
Choreografie der Fans von Olympique Marseille im Stade Vélodrome, 31. Spieltag der Ligue 1 2014/15.

Wirkmittel

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Papierchoreo im Millerntorstadion

Eine Choreografie kann Leucht-, Dekorations- und Schriftelemente enthalten. Als Dekorationsmittel dienen Papier (Konfetti, farbige Zettel, Toilettenpapier, Kassenrollen, Tapeten, Bierdeckel/-filze, Pilsdeckchen), Karton, Kunststofffolien, textile Gewebe (Banner, (Block-)Fahnen, Schals[2]) und Luftballons.[3] Zuweilen kommt auch Bühnentechnik wie Seilzüge und Hilfskonstruktionen aus Kunststoffstangen, Holzlatten, Faserstrukturband und Kabelbinder zum Einsatz.

Durch den Abbrand von pyrotechnischen Sätzen wird eine Choreo illuminiert und vernebelt. Zum Einsatz kommen pyrotechnische Gegenstände wie Handfackeln,[4] Bengalisches Feuer,[4] Nebeltöpfe[5] und Wunderkerzen,[6] selten auch Feuerwerksraketen.[7]

Ästhetik

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Der visuelle Reiz ergibt sich aus dem gleichzeitigen und sequentiellen Zusammenwirken von farbigen Flächen, Text, Bildern, Licht, Rauch und Bewegung. Choreografien können sich über eine, mehrere oder alle Tribünen eines Stadions erstrecken.[8] Vergleichbar einem Tableau vivant (französisch für „lebendes Bild“) ist eine Choreografie eine Darstellung eines künstlerischen Werkes durch lebende Personen.[1]

Die Choreos haben zumeist einen Bezug zum sportlichen Anlass (Derby, möglicher Spielklassenwechsel, Rivalität) und ehren den eigenen Verein (Historie, Jubiläum, Tradition), dessen Insignien (Vereinsfarben, Emblem), verdiente Sportler (Schlüsselspieler, Lebende Legenden, Idole), Trainer und Mannschaften (Meisterschaften, Pokal-Wettbewerbe). In zweiter Reihe werden Missstände von Sportverbänden (Sportpolitik, Korruption) und Sportfernsehen (fragmentierende Spielbeginnansetzung, tendenziöse Berichterstattung), der Exekutiven (Repressionen, Fanauflagen, Stadionverbote, Sicherheitskontrollen) und Funktionäre (Kommerzialisierung, Eventisierung) thematisiert. Außerdem soll auch die eigene Fankultur und ein Bekenntnis zum Verein ausgedrückt und die eigene Mannschaft motiviert werden.[9]

Mediale Rezeption

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Das Fernsehen ist nicht nur objektiver Berichterstatter eines Live-Ereignisses, sondern erzeugt durch die Auswahl der Bilder selbst eine Realität und wird damit „zum Akteur in einer durch ebendiese Bildproduktion entstandenen theatralischen Arena, deren weitere Akteure die Fußballprofis und die Fans sind.“[1] Die nationalen und internationalen Fußballverbände und Fernsehsender verfolgen bei der Sportberichterstattung unterschiedliche Strategien bezüglich der Wiedergabe von Ereignissen, die den durchorganisierten Fußballbetrieb stören, wie gewalttätige Auseinandersetzungen auf den Tribünen, Transparente mit kritisierenden oder beleidigenden Botschaften, Pyrotechnik und Flitzern.

Projektierung

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Choreografie der Fans von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena, 1. Spieltag der Saison 2007/08

Die öffentliche Zurschaustellung des temporären Werkes wird fast ausschließlich von organisierten Fangruppierungen geplant, entworfen, finanziert, beschafft, vorbereitet und durchgeführt,[10] bedarf rechtlich jedoch der Zustimmung des Hausrecht innehabenden Stadionbetreibers.[11] Die Finanzierung wird von der performativen Fanszene durch Spendenaktionen[12][9] und Mitgliedsbeiträge[2] gesichert. Die meisten Ultra-Gruppierungen lehnen finanzielle Zuwendungen vom Verein oder Sponsoring durch Unternehmen kategorisch ab.[13] Eine stadionweite Blockfahne kann bis zu 20.000 € kosten.[14]

Motivation

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Nach Utz und Benke[15] sind die maßgeblichen vier Attribute der Ultrakultur Solidarität, Maskulinität, triumphaler Erfolg und territoriale Souveränität.[16] Indem Fans sich durch Choreos und Fahnen darstellen, anfeuern und mitsingen, durchbrechen sie die Vierte Wand, tauschen Zuschauerraum und Bühne gegeneinander und werden vom Konsumenten zum Darsteller.[17] Zur Motivation postuliert der Architekt und Philosoph Georg Franck:

„Die Aufmerksamkeit anderer Menschen ist die unwiderstehlichste aller Drogen. Ihr Bezug sticht jedes andere Einkommen aus. Darum steht der Ruhm über der Macht, darum verblaßt der Reichtum neben der Prominenz.“

Georg Franck: Ökonomie der Aufmerksamkeit, 1998[18]

Kontroverse

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Choreografie in der Nordkurve des SK Sturm Graz (2008)

Während rein dekorative Choreos sowohl von Vereinen als auch Verbänden begrüßt und von Massenmedien dankend publiziert werden, sei nach Aussage des ehemaligen DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus der „gefährliche Einsatz von Pyro-Technik nicht, wie immer wieder behauptet, ein Bestandteil der Fan-Kultur“.[19]

Der Besitz, Verkehr und Einsatz von Pyrotechnik kann, in Abhängigkeit von dessen Klassifizierung[20] und der Menge an pyrotechnischem Satz, gegen Gesetze,[21] Sprengstoff- und Brandschutzvorschriften, die Stadionordnung,[22] Unfallverhütungsvorschriften[23] und die (Sicherheits-)Leitlinien eines Verbandes[24] verstoßen und durch die Judikative,[25] den Stadionbetreiber (als Träger des Hausrechts)[26] und eine Sportgerichtsbarkeit[27] verfolgt und geahndet werden, woraus ein andauernder Dissens[28] zwischen Befürwortern eines kontrollierten Einsatzes von Pyrotechnik[29] und deren Gegnern[30] resultiert.[31] Auch Fragen der Betreiber- und Unfallhaftung bzw. des Unfallversicherungsschutzes sind Gegenstand der Kontroverse. Der grob fahrlässige[32] und vorsätzlich gewalttätige[33] Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen im Stadion und die daraus resultierenden Verletzungen von unbeteiligten Fans,[34] Sicherheitskräften, Schiedsrichtern,[35] Sportlern[36] und Minderjährigen[37] diskreditiert die Position der Befürworter von kontrollierter Pyrotechnik und mindert die Dialogbereitschaft der Verbände[38] und Vereine.

Mit der Entwicklung von „kalten bengalischen Fackeln“, die aufgrund einer wesentlich geringeren Abbrenntemperatur das Gefahrenpotential verringern sollen, wird von Dänemark aus das Ziel verfolgt, bengalische Feuer langfristig offiziell im Stadion zulassungsfähig zu machen.[39][40] In Norwegen und den USA gab es schon 2005 einzelne Bereiche in Stadien, in welchen bestimmte Arten von Pyrotechnik kontrolliert abgebrannt werden durften.[41]

Der Dialog mit Sicherheitskräften wird aber auch von unorganisierten „Krawalltouristen“ erschwert, die die Anonymität der Masse nutzen.[42]

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger schrieb 2012 in seiner Biografie Die Zwanziger Jahre:[43] „Das DFB-Präsidium und Ligapräsident Reinhard Rauball haben immer die klare Position vertreten, es ist rechtlich nicht möglich, bengalische Feuer, Böller und Raketen im Stadion zu legalisieren, ohne Gesetze zu brechen.“[44]

Nach Aussage des Fanforschers Harald Lange sind Pyros „zu Symbolen geworden, sie sehen gewaltig aus, und das passt phänomenologisch zu den Choreografien und anderen Darstellungen.“ Nach seiner Meinung laute die Fan-Devise: „Es ist ein Konflikt, ja, aber es ist unser Zeichen.“[45]

Tatbestände im deutschsprachigen Rechtsraum

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Schweiz (Fussball)

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Die Schweizer „Richtlinien des Komitees SFL betr. den Erlass von Stadionverboten vom 3. Februar 2006 (revidierte Fassung vom 25. Januar 2008)“ (Gestützt auf Art. 8 Abs. 4 und Art. 20 des Sicherheitsreglementes SFL (SiRegl)) definiert in „Kapitel III Tatbestände – Artikel 7 – Ordentliche Fälle“: „In den folgenden Fällen (keine abschliessende Aufzählung) von Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Durchführung einer internationalen oder nationalen Sportveranstaltung wird gegen eine Person ein Stadionverbot ausgesprochen: e) Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz (u. a. Mitführen und/oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen)“[46]

Beim Zürcher Derby am 2. Oktober 2011 warf ein Fan des FC Zürich eine brennende Pedarde in den Fansektor des Grasshopper Club Zürich,[47] wo die heiße Fackel einen Zuschauer traf und an der Schulter verletzte. Ein Gericht verurteilte den Petardenwerfer zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe.[48] Schiedsrichter Sascha Kever beendete nach gewalttätigen Fan-Ausschreitungen das Spiel in der 77. Minute.[49] Das Stadt-Derby ging als «Schande von Zürich» in die Schweizer Fußballgeschichte ein.[50]

Deutschland

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Aufgrund der Versammlungsstättenverordnungen[51] der Bundesländer sind Betreiber von Stadien und Veranstalter von Ligaspielen bußgeldbewehrt verpflichtet, den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden.[52] Findet der Einsatz von Pyrotechnik im Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnungen statt, dann ist auch beim Einsatz der unteren Klassen stets die Zustimmung der Feuerwehr erforderlich (§ 35 (2) MVStättVO 2005).[53] In Deutschland gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.

Mit Urteil vom 11. März 2015 entschied das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 223 Ds 375/14),[54] dass das Zünden von „Bengalos“ im Stadion eine versuchte gefährliche Körperverletzung nach § 224 darstellen kann. Mit Urteil vom 12. April 2013 entschied das Amtsgericht Wolfsburg (Aktenzeichen: 6b Ls 350 8618/12), dass der Abbrand von Bengalos kein Verbrechen nach § 330a StGB Abs. 1 „Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ darstellt. Mit Urteil vom 11. August 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 5 RVs 80/15)[55] wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB) einen 25-jährigen Planer einer Bengaloaktion, bei der durch toxische Gase mindestens acht an der Aktion nicht beteiligte Fans teilweise erhebliche Rauchgasvergiftungen erlitten, zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Mit Urteil vom 22. September 2016 entschied der Bundesgerichtshof:

„Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gemäß § 9a Nrn. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e. V. auferlegte Geldstrafe haften.“

Damit können Vereine prinzipiell vom DFB verhängte Geldstrafen wegen des Einsatzes von Pyrotechnik im Stadion vom Verursacher zurückfordern.[57][58][59]

Geschichte

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Die traditionell englisch inspirierte Fankultur der situativen Stadiongesänge und Sprechchöre, einer Kultur der Worte, weicht zunehmend einer großflächigen Ausdrucksweise: „Die britische Stadionkultur passte zur protestantischen Form des Oratoriums, einem von Chor und Orchester aufgeführten religiösen Singspiel. Die theatralische Bildsprache der Ultras gehört dagegen zur Sphäre der Oper.“[1] Der Autor Patric Seibel argumentiert, das die „bilderfeindliche, calvinistisch inspirierte Tradition der anglikanischen Low Church“ durch die üppige Prachtentfaltung eines italienisch geprägten, „barocken Katholizismus“ verdrängt werde.[1]

Literatur

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Commons: Stadionchoreografien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Beispiele

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Einzelnachweise

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  1. a b c d e Patric Seibel: Lebende Bilder – Zur Choreographie des Fußballs. (PDF; 143 kB) In: SWR2. 8. Juni 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. November 2015; abgerufen am 13. Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.swr.de
  2. a b Jasmin Maus: Choreografien und Stimmung – Der Fußball lebt von der Faszination Fankurve. In: Rheinische Post. 2. September 2013, abgerufen am 27. November 2015.
  3. Luftballons im Stadion – So nahmen die St. Paulianer Abschied von Sprayer Oz (†64). In: Hamburger Morgenpost. 4. Oktober 2014, abgerufen am 7. Dezember 2015.
  4. a b csa: Bengalos – Spiel mit dem Feuer. In: Stern. 16. Mai 2012, abgerufen am 1. Dezember 2015.
  5. DFB-Strafe für Fielos Abschieds-Choreo. In: Mopo24. 11. Juni 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. November 2015; abgerufen am 1. Dezember 2015.
  6. fw: DFB: Wunderkerzen sind verbotene Pyrotechnik! In: tz. 30. März 2013, abgerufen am 13. Februar 2019.
  7. Was für eine Pyroshow der HSV-Fans in Darmstadt. In: faszination-fankurve.de. 8. November 2015, abgerufen am 20. November 2015.
  8. apo/sid: Dynamos Fußballfest gegen FCM begeistert. In: n-tv. 1. November 2015, abgerufen am 20. November 2015.
  9. a b Christian Brausch: „Ein Geschenk an die Mannschaft“. In: RevierSport. 4. Dezember 2010, abgerufen am 21. Februar 2016.
  10. Ilja Behnisch: Das Glück kennt nur Sekunden. In: 11 Freunde. 21. Oktober 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2015; abgerufen am 7. Dezember 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.11freunde.de
  11. Aaron Knopp: RB Leipzig stoppt Choreo gegen 11Freunde-Magazin. In: Fanzeit. 23. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2016; abgerufen am 20. November 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/fanzeit.de
  12. Thomas Grulke: Fans sammeln Geld nach Choreo-Erfolg. In: Rheinische Post. 3. Oktober 2015, abgerufen am 13. Februar 2019.
  13. Johannes Schnitzler: "Das trägt religiöse Züge". In: Süddeutsche Zeitung. 23. Dezember 2015, abgerufen am 30. November 2018.
  14. Christina Floh: Dynamo-Fans präsentierten unglaubliche Choreografie. In: Kicker-Sportmagazin. 1. November 2015, abgerufen am 1. Dezember 2015.
  15. Richard Utz, Michael Benke: Hools, Kutten, Novizen und Veteranen: zur Soziologie gewalttätiger Ausschreitungen von Fußballfans. In SpoKK (Hrsg.): Kursbuch Jugendkultur. Mannheim, Bollmann. 1997, S. 102–115.
  16. Jahn Meienberg, Miro Gloor: Fussballfans und Feuerwerk – Eine qualitative Untersuchung zum Spannungsfeld ‚Pyro‘ im sozialen System Fussball. (PDF; 2,5 MB) In: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. 1. Juni 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2016; abgerufen am 26. November 2015.
  17. Machnow: Demos, Chöre und Choreographien (Memento des Originals vom 21. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aka.blogsport.de. In: Blogsport. 1. November 2010.
  18. Georg Franck: Ökonomie der Aufmerksamkeit. Ein Entwurf. Carl Hanser Verlag, München 1998, ISBN 3-446-19348-0, S. 256.
  19. Kay-Oliver Langendorff: Repräsentative Umfrage: 84 Prozent der Fans gegen Pyro-Technik – 80 Prozent fordern harte Bestrafung. In: Presseportal. 10. Januar 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2016; abgerufen am 21. Februar 2016.
  20. Sandra Anders: Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik. (PDF; 1,5 MB) In: Gewerkschaft der Polizei NRW. 1. Januar 2001, abgerufen am 7. Dezember 2015.
  21. Rafael Buschmann: Interne Pyrotechnik-Protokolle: DFB verbrennt sich die Finger. In: Spiegel Online. 9. November 2011, abgerufen am 8. Dezember 2015.
  22. Stadionordnung (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.commerzbank-arena.de. In: Commerzbank-Arena. (PDF; 217 kB)
  23. Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. (PDF; 815 kB) In: Bundesverband der Unfallkassen. 1. Januar 2003, abgerufen am 7. Dezember 2015.
  24. Sicherheitsrichtlinie zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Spielbetrieb (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.flb.de. In: Fußball-Landesverband Brandenburg. 2. Februar 2012. (PDF; 161 kB)
  25. Strafzumessung bei einem Sprengstoffanschlag in einem Fußballstadion. In: Niedersächsische Justiz. Landgericht Osnabrück, 10. Große Strafkammer. 23. März 2012.
  26. Ulli Brünger, Dietmar Fuchs: Strafverfahren und Stadionverbote: Schalke geißelt Pyrotechnik. In: Hamburger Abendblatt. 25. November 2012, abgerufen am 30. November 2018.
  27. 140000 Euro in 2 Tagen – DFB kassiert Klubs für Pyros ab. In: Bild. 8. Februar 2014.
  28. Stephan Knieps, Moritz Herrmann: Like a burning ring of Feier. In: 11 Freunde. 4. August 2011, abgerufen am 1. Dezember 2015.
  29. Eine gemeinsame Erklärung deutscher Ultragruppen. In: Pyrotechnik legalisieren.
  30. Thomas Richter: Wie gefährlich die Pyrotechnik der Fußball-Fans wirklich ist. In: DerWesten. 23. März 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2016; abgerufen am 21. Februar 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.derwesten.de
  31. Steffen Trumpf: Feuerwerk in Fankurven: „DFB und DFL haben uns schön verarscht“. In: Die Zeit. 8. September 2011, abgerufen am 13. Februar 2019.
  32. dpa: Knallkörper explodiert in der Hand eines Mannes. In: T-Online. 4. November 2011, abgerufen am 30. November 2018.
  33. dpa: Wegen Chaoten: Hansa Rostock erbittet Hilfe. In: Augsburger Allgemeine Zeitung. 20. November 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Juli 2017; abgerufen am 11. Dezember 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.augsburger-allgemeine.de
  34. Michael Dörfler: Pyrotechnik im SC-Stadion – Frau erleidet Verbrennungen. In: Badische Zeitung. 10. April 2012, abgerufen am 31. Juli 2017.
  35. Bernd Jolitz: Mob zerstört ein Fußballfest. In: Rheinische Post. 10. Mai 2010, abgerufen am 11. Dezember 2015.
  36. Jan Mohnhaupt: Georg Koch im Interview: „Ich will wieder spielen“. In: Der Tagesspiegel. 19. Oktober 2008, abgerufen am 30. November 2018.
  37. aha/dpa: Stadion-Zwischenfall in Erfurt – Zwei Kinder durch Feuerwerkskörper verletzt. In: Spiegel Online. 15. Dezember 2015, abgerufen am 16. Februar 2016.
  38. Peter Ahrens: Fußball-Sicherheitsgipfel: Der große Graben. In: Der Spiegel. 17. Juli 2012, abgerufen am 31. Juli 2017.
  39. Wollen Fans die sichere Pyro-Fackel überhaupt? In: Vice Sports. 24. März 2017, abgerufen am 4. März 2019.
  40. Edgar Lopez: Pyrotechnik – Das kalte Feuer. In: Die Zeit. 20. Juni 2017, abgerufen am 4. März 2019.
  41. EFFC 2017: Different approaches to legal pyrotechnics. In: stadiumdb.com. 8. Juli 2017, abgerufen am 4. März 2019 (englisch).
  42. Maik Thesing: Die Choreo-Künstler vom Joggeli. In: Stadionwelt. Nr. 1, 2005, ISSN 2196-5927, S. 81–84 (stadionwelt.de [PDF]).
  43. Theo Zwanziger, Stefan Kieffer: Die Zwanziger Jahre. Bloomsbury, Berlin 2012, ISBN 978-3-8270-1114-5, S. 420 (google.de).
  44. Pyrotechnik im Fußball – warum brennt es immer wieder? In: Neue Württembergische Zeitung. 21. Januar 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2016; abgerufen am 27. November 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nwzonline.de
  45. Jürgen Beckgerd: „Gewalt nicht größer, aber einzigartiger“. In: Westfälische Nachrichten. 26. April 2012, abgerufen am 13. Februar 2019.
  46. Schweizerischer Fussballverband: Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten. In: BSC Young Boys. Juli 2012. (PDF; 188 kB)
  47. Lucienne-Camille Vaudan: FCZ-Fan musste Vertrag unterschreiben, dass so etwas nie mehr passiert. In: Tages-Anzeiger / Newsnet. 21. Mai 2012, abgerufen am 21. Februar 2016.
  48. Franziska Zambach: Pyros im Fussball: Der schmale Grat zwischen Ästhetik und Kriminalität. In: Basellandschaftliche Zeitung. 25. Mai 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2015; abgerufen am 31. Juli 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/m.basellandschaftlichezeitung.ch
  49. Thomas Zemp: Bundesgericht gibt dem Zürcher Fackelwerfer recht. In: Tages-Anzeiger. 30. Juli 2014, abgerufen am 2. Januar 2017.
  50. Max Kern, Michael Wegmann: Spielabbruch beim Zürcher Derby – Die Schande von Zürich. In: Blick. 18. Mai 2012, abgerufen am 13. Februar 2019.
  51. VStättVO. In: dejure.org.
  52. Matthias Düllberg: Strafrecht am Spieltag – Pyrotechnik ist kein Verbrechen. In: 123recht.net. 12. Mai 2013.
  53. Michael Ebner: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik. Beuth Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-410-24639-8, S. 125.
  54. Urteil wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Zünden von sog. ‚Bengalos‘ im Stadion. In: Amtsgericht Hannover. 12. März 2015.
  55. OLG Hamm · Beschluss vom 11. August 2015 · Az. 5 RVs 80/15. In: Openjur. 11. August 2015.
  56. Eick, Halfmeier, Jurgeleit, Graßnack, Sacher: Versäumnisurteil VII ZR 14/16. In: Bundesgerichtshof. 22. September 2016, abgerufen am 2. Januar 2017.
  57. Sebastian Fischer: Härterer Kampf gegen Pyrotechnik. In: Süddeutsche Zeitung. 30. November 2016, abgerufen am 2. Januar 2017.
  58. Fabian Scheler: ‚Der DFB hat keinen transparenten Sanktionskatalog‘. In: Die Zeit. 22. September 2016, abgerufen am 2. Januar 2017.
  59. Gianni Costa: Einmal böllern für 30.000 Euro. In: Rheinische Post. 22. September 2016, abgerufen am 31. Juli 2017: „Printausgabe 23. September 2016, Seite D2“