Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung

Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt) war eine 1507 von Johann Freiherr zu Schwarzenberg im Auftrag seines Bischofs Georg III. Schenk von Limpurg verfasste Halsgerichtsordnung für Bamberg.

Blatt 40v aus der Bambergensis

Geschichte

Bearbeiten

Die Bambergensis wurde 1507 bei Hans Pfeil herausgegeben und regelte für das Hochstift Bamberg neben dem materiellen Strafrecht auch das Prozessrecht, wobei die peinliche Befragung zur Erlangung von Geständnissen konstitutiv enthalten war. Der lateinische Name der Gerichtsordnung lautet Constitutio Criminalis Bambergensis.

Hofmeister Johann Freiherr zu Schwarzenberg verfasste sie im Auftrag des Bamberger Fürstbischofs Georg III. Schenk von Limpurg. Schwarzenberg tat dies, wiewohl er weder eine Lateinschule besucht noch Jura studiert hatte, „nach Rath der gelerten und ander verstendigen“.

Sie ist geprägt vom Gedankengut italienischer Rechtsschulen (rezipiertes Römisches Recht) und gilt als beste und einflussreichste Straf- und Strafprozessordnung der Zeit. In gelungener Kombination des vom Inquisitionsverfahren geprägten römisch-kanonischen Strafprozessrechts mit einheimischen Traditionen diente sie dazu, Gewohnheitsverbrechertum und Richterwillkür gleichermaßen zu bekämpfen. Aufgrund ihrer hohen Qualität wurde sie 1516 fast unverändert in Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach übernommen (Constitutio Criminalis Brandenburgensis).

Sie diente zudem als Vorlage für die spätere Constitutio Criminalis Carolina Kaiser Karls V., die auf dem Augsburger Reichstag 1530 beschlossen und zwei Jahre später 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde.

Nach der Neuredaktion der Bambergensis (1580) erschienen auch von der Brandenburgensis mehrere revidierte Ausgaben: 1582 in Hof, 1582, 1720 und 1753 in Ansbach sowie 1709 und 1726 in Bayreuth.

Bearbeiten