Gesamtstaat

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Gesamtstaat steht für:

  • einen föderal organisierten Staat (Bund), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat)
  • die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat
  • die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion über die Fülle der staatlichen Befugnisse zur rechtstheoretischen Unterscheidung vom Zentralstaat (Bund), siehe Föderalismus
  • das Reich der dänischen Könige 1773–1864, siehe Dänischer Gesamtstaat