Gesamtstaat steht für:
- einen föderal organisierten Staat (Bund), der sich aus mehreren Gliedstaaten zusammensetzt, zuweilen auch Dachstaat oder Rahmenstaat, siehe Bundesstaat (föderaler Staat)
- die Gesamtheit eines Staatsgebildes, siehe Staat
- die Rechtsfigur eines Staates ohne eigene Staatsorganisation, eine rechtliche Fiktion über die Fülle der staatlichen Befugnisse zur rechtstheoretischen Unterscheidung vom Zentralstaat (Bund), siehe Föderalismus
- das Reich der dänischen Könige 1773–1864, siehe Dänischer Gesamtstaat