Gemäß § 5, Satz 1-8 des Urheberrechtsgesetzes der Republik Estland (verabschiedet am 11. November 1992 sowie überarbeitet am 9. Dezember 1999 und 15. Februar 2000) trifft auf folgende intellektuelle Tätigkeiten kein Urheberrecht zu:
1) Ideen, Bilder, Meinungen, Theorien, Prozesse, Systeme, Methoden, Konzepte, Prinzipien, Entdeckungen, Erfindungen, und andere Ergebnisse intellektueller Tätigkeiten, welche in jedweder Form beschrieben, erklärt oder ausgedrückt werden;
2) Werke der Folklore;
3) legislative und administrative Dokumente (Beschlüsse, Erläße, Regulierungen, Statuten, Hinweise) und deren offizielle Übersetzungen;
4) Gerichtsentscheidungen und deren offizielle Übersetzungen;
5) Offizielle Symbole des Staates und Insignien von Organisationen (Flaggen, Wappen, Orden, Medaillien, Abzeichen, etc.);
6) Nachrichten des Tages;
7) Fakten und Zahlen;
8) Ideen und Prinzipien, die einem Bestandteil eines Computerprogramms unterliegen, einschließlich solcher, die ihrer Benutzerschnittstelle unterliegen.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall kann die Verwendung dieses Werkes jedoch durch andere Gesetze reguliert sein.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Kurzbeschreibungen
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