– Das 1938 errichtete Gebäude ist bereits das dritte Bahnhofgebäude in Glückstadt. Der erste Bahnhof entstand als Kopfbahnhof an der Hafenwurzel in gradliniger Verlängerung der Strecke von Elmshorn. Er war von 1845 bis 1857 der Endbahnhof der neu gebauten Strecke Elmshorn-Glückstadt.
– Als die Bahnlinie 1857 nach Itzehoe verlängert wurde, hat man die Bahntrasse östlich an der Altstadt vorbeigeführt und einen neuen Bahnhof bei den Festungsanlagen errichtet. Das erste Bahnhofsgebäude dort stand von 1857 bis 1938. Eine Holzgaststätte, der sog. Anlagenpavillion, wurde in die Bahnhofanlagen integriert.
– Nach dem Bau der Kaserne 1935/36 reichte das kleine Empfangsgebäude für das gestiegene Fahrgastaufkommen nicht mehr aus. Nach dessen Abriss entstand 1938 das heutige Backsteingebäude an der Stelle des ehemaligen Anlagenpavillions. Beim Abriss hatte man Platz für einen großzügigen Vorplatz gewonnen.
– Sowohl das Empfangsgebäude als auch der Bahnhofsvorplatz stehen unter Denkmalschutz.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ (Abschnitt 6 des UrhG) sind nach § 62 UrhG keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.