Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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{{Information |Description=Symbol of the 27. SS-Freiwilligen-Grenadier-Division „Langemarck“ (flämische Nr. 1) |Source=Originally from [http://it.wikipedia.org it.wikipedia]; description page is/was [http://it.wikipedia.org/w/index.php?title=Image%3A