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Deutsch: Das Reihenhaus Nr. 17-31 in der Ahornstraße diente nach einer Begehung des Stadtbauamtes 1980 dem einheitlichen Bau der Eigenheimsiedlung als Musterhaus. Die Festlegungen dienten zur Schaffung einheitlichen Vorbauten, zur Vergrößerung der Terrassentiefe von 1,2 auf 3,6 Meter und der Dachverlängerung über dem Balkon als Loggia. Diese Maßnahmen kaschierten u.a. die verschiedenen Fenstergrößen und -sturzhöhen. Diese Änderungen an dem R4-Eigenheim bewirkte maßgeblich der Schweriner Architekt Heinrich Handorf. Die schlechte Baustoffversorgung in der DDR förderte solche Projektabweichungen, die die Baubehörden nachträglich mit ihren Festlegungen heilten. 1986 wurde der genannte Reihenhausblock vom Oberbürgermeister Schwerins, Herrn Dr. Helmut Oder, wegen der Initiativen der Reihenhausbauer mit einer sogenannten Goldenen Hausnummer ausgezeichnet.
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