verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
2008-12-04T16:18:40Z BArchBot 800x594 (47168 Bytes) == Summary == {{Information |Description={{de|1='''Oberstes Gericht, Globke-Prozess, Prozessbeobachter''' Zentralbild Stöhr-9.7.1963 2. Tag im Globke-Prozeß. Der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR setzte am Vormi