Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
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{{Information |Description={{en|Aoyama Dojunkai Apartment building}}{{ja|青山同潤会アパート}} |Source={{en|Japanese book "ASAHI CHRONICLE: the 20th century Vol.2" published by Asahi Shimbun Company.}}{{ja|朝日新聞社「朝日クロニクル 2
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