Durch Artikel 275 des Versailler Friedensvertrages
wird demnächst der deutschen Weinbrennerei die weite=
re Benutzung des Wortes Cognac für ihre Erzeugnisse un=
möglich gemacht. An seine Stelle wird die Bezeichnung
Weinbrand treten.
die französische Cognac Industrie mag sich der
Hoffnung hingeben, daß hierdurch der Wettbewerb
der deutschen Weinbrennerei beseitigt werde. Diese
Hoffnung wird enttäuschen.
Die früher bestehende Voreingenommenheit des
deutschen Verbrauchers für alles Fremdländische hat
auch bezüglich des Cognacs einer besseren Einsicht
platzgemacht [sic]. Dadurch werden Millionenwerte der
deutschen Volkswirtschaft erhalten bleiben, die an=
dernfalls nutzlos ins Ausland gehen würden.
Unsre [sic] Marke Asbach 'Uralt' in Rüdesheim a. Rhein aus edlen Weinen
gebrannt und mit äußerster Sorgfalt gepflegt, hat sich unabhängig von
der internationalen Bezeichnung Cognac seit Jahren ihren stetig größer
werdenden Kreis von Freunden und Gönnern erworben. Sie hat stets ihre
Eigenschaft als vaterländisches Erzeugnis betont u. durch ihren innern [sic]
Wert das Wort Cognac keinen Augenblick vermissen lassen. Der in ihrer
Güte und Preiswürdigkeit liegenden Macht vermag daher der Ar=
tikel 275 des Friedensvertrages keinen Abbruch zu tun.
Asbach & Co. Weinbrennerei
~Rüdesheim am Rhein~
Datum
Quelle
Werbung aus der "Berliner Illustrirte [sic]", Ausgabe Nr. 19 vom 8. Mai 1921
Urheber
unbekannt aber verstorben
Lizenz
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