Datei:Badge (AM 1996.71.403).jpg
Originaldatei (654 × 798 Pixel, Dateigröße: 440 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Beschreibung
Badge ( ) | ||||||||||||||||||||||||
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Titel |
Badge |
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Objektart | Classification: NM3.13091 | |||||||||||||||||||||||
Beschreibung |
English: Badge, D.J. (stags skull) (Deutscher Jaeger) in shape of antlers; stag's skull at bottom centre with antlers above; swastika at centre between antlers; pin fastening |
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Datum | Unbekanntes Datum; 20th century; Nazi Germany (mid 1920s-mid 1940s); 23 Jul 1996; 17 Jun 1996 | |||||||||||||||||||||||
Maße |
height: 43mm |
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Sammlung |
institution QS:P195,Q758657 |
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Inventarnummer |
1996.71.403 |
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Herstellungsort | Germany | |||||||||||||||||||||||
Ausstellungsgeschichte | Display: 13633 | |||||||||||||||||||||||
Anerkennung | Collection of Auckland Museum Tamaki Paenga Hira, 1996.71.403 | |||||||||||||||||||||||
Bemerkungen | Associated Organisation- Deutsche Jagerschaft (DJ); English- German Hunting Association | |||||||||||||||||||||||
Herkunft/Fotograf | Photo | |||||||||||||||||||||||
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
0.01666666666666666666 Sekunde
5,6
53 Millimeter
400
image/jpeg
463911f9d9863325f66abd992d30ccf21a6f2edd
450.748 Byte
798 Pixel
654 Pixel
Dateiversionen
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 12:27, 18. Jan. 2018 | 654 × 798 (440 KB) | Fæ | Auckland Museum Page 439.60 Object #43959 1996.71.403 http://api.aucklandmuseum.com/id/media/v/187330 |
Dateiverwendung
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Metadaten
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Hersteller | Canon |
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Modell | Canon EOS 400D DIGITAL |
Belichtungsdauer | 1/60 Sekunden (0,016666666666667) |
Blende | f/5,6 |
Film- oder Sensorempfindlichkeit (ISO) | 400 |
Erfassungszeitpunkt | 09:49, 15. Aug. 2011 |
Brennweite | 53 mm |
Kameraausrichtung | Normal |
Horizontale Auflösung | 72 dpi |
Vertikale Auflösung | 72 dpi |
Software | Adobe Photoshop Elements 2.0 |
Speicherzeitpunkt | 17:43, 18. Aug. 2011 |
Y- und C-Positionierung | Benachbart |
Belichtungsprogramm | Standardprogramm |
Exif-Version | 2.21 |
Digitalisierungszeitpunkt | 09:49, 15. Aug. 2011 |
Bedeutung einzelner Komponenten |
|
APEX-Belichtungszeitwert | 5,9068908691406 |
APEX-Blendenwert | 4,9708557128906 |
Belichtungsvorgabe | 0 |
Messverfahren | Muster |
Blitz | Blitz ausgelöst, Automatik |
unterstützte Flashpix-Version | 1 |
Farbraum | sRGB |
Sensorauflösung horizontal | 4.433,2953249715 |
Sensorauflösung vertikal | 4.453,6082474227 |
Einheit der Sensorauflösung | Zoll |
Benutzerdefinierte Bildverarbeitung | Standard |
Belichtungsmodus | Automatische Belichtung |
Weißabgleich | Automatisch |
Aufnahmeart | Standard |