Die Freigabe zur Nutzung dieses Werks wurde im System des Wikimedia-VRT archiviert; dort kann die Konversation von Nutzern mit VRTS-Zugang eingesehen werden. Zur Verifizierung kann man jederzeit bei einem Support-Team-Mitarbeiter anfragen.
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es hiermit unter der folgenden Lizenz:
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Lizenzmarkierung wurde auf Grund der GFDL-Lizenzaktualisierung hinzugefügt.http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/CC BY-SA 3.0Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0truetrue
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
According to Sec. 72 of the "2000 Copyright Act of Bangladesh", the following acts shall not constitute infringement of copyright, namely:
(19) the making or publishing of a painting, drawing, engraving or photograph of architecture or the display of a work of architecture;
(20) the making or publishing of painting, drawing, engraving or photograph of a sculpture or other artistic work falling under section 36(c) (enumerated as "other works of artistic craftsmanship" under Sec. 2, "Definitions"), if such work is permanently situated in a public place or any premises to which the public has access;
(21) the inclusion in a cinematograph film of – (i) any artistic work permanently situated in a public place or any premises to which the public has access; or (ii) any other artistic work, if such inclusion is only by way of background or is otherwise incidental to the principal matters represented in the film;[...]
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