Der Kreistag Oder-Spree hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 23. Februar 1996 genehmigte.
„Auf das Rot und Weiß gevierte Flaggentuch ist in der Mitte das Kreiswappen aufgelegt.“[1]
Die Blasonierung dieses am 23. Februar 1996 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Gevierteilt; oben vorn in Gold zwei gekreuzte rote Bootshaken oben bewinkelt von einem sechsstrahligen roten Stern, hinten in Schwarz ein rot-silber geschachteter Schräglinksbalken; unten vorn in Rot drei mit den Spitzen nach außen gekehrte, auf dem Rücken liegende silberne Sensenklingen übereinander, hinten in Gold eine fünfendige rote Hirschstange.“[1]
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Wappen Deutschlands
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
:
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Siehe auch
Hissflagge
Wappen
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
{{Flag |NAME=Flag of the Landkreis Oder-Spree, upright version |DEFAULT= |OTHERNAMES= |COUNTRY=Germany |OF=Landkreis Oder-Spree, Brandenburg |FROM={{date|1996|02|23}} |UNTIL= |CREATOR= |FORMAT=1 :...
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