Bilder des zentralen Medienarchivs Wikimedia Commons, unterstehen einer Freien Lizenz. Diese Freiheit bedeutet nicht, dass dadurch das Urheberrecht entfällt. Ganz im Gegenteil: Als Gegenleistung für die kostenlose (nichtgewerbliche) Nutzung muss der Weiternutzer nur die Lizenzbedingungen einhalten und den Fotografen (meinen vollständigen Klarnamen Wladyslaw Sojka sowie die verlinkte Website www.sojka.photo) als Urheber nennen.
Juristisch ist die unterlassene Namensnennung eine Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte. Als Urheber kann ich mich gegen Bilderklau wehren, in dem ich einen Strafantrag stelle oder unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftrage. Die Folge ist eine Abmahnung und die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
So weit sollte es nicht kommen. Bitte achten Sie auf diese Regeln oder kontaktieren Sie mich im Zweifelsfall. Sollten Abweichungen von den hier angegebenen Regeln erwünscht sein, dann bedarf es auf jeden Fall einer ausdrücklichen Genehmigung von mir als Urheber des jeweiligen Bildes.
Kontaktmöglichkeiten: über Wikimedia Commons oder über www.sojka.photo.
Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.