BeschreibungBeratung durch den Versichertenältesten (Kiel 66.966).jpg
Deutsch: Bis zum Jahresende 1975 können sich Versicherte noch bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) von den sogenannten Versicherungsältesten bezüglich freiwilliger Beiträge zu ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
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Bis zum Jahresende 1975 können sich Versicherte noch bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) von den sogenannten Versicherungsältesten bezüglich freiwilliger Beiträge zu ihrer Rentenversicherung beraten lassen.