BeschreibungBezirks-Karte der Königl. Amtshauptmannschaft Kamenz.jpg
Deutsch: Bezirks-Karte der Königl. Amtshauptmannschaft Kamenz, Maßstab 1:60.000
Datum
etwa 1895
date QS:P,+1895-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle
Herausgegeben vom Gebirgsverein Kamenz, bearbeitet von Emil Gebauer, Zittau: Bezirks-Karte der Königl. Amtshauptmannschaft Kamenz. Aubeldruck-Anstalt v. C.F. Kaiser, Köln-Lindenhöhe, um 1895. Digitalisat: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB Dresden): http://digital.slub-dresden.de/id1905721544
Deutsch: Nutzungsbestimmungen für die Digitalen Sammlungen: „Entsprechend sollen Sie insbesondere Reproduktionen von Werken, an denen der Urheberrechtsschutz erloschen ist, frei verwenden und verbreiten können. Diese digitalen Objekte werden daher in der Regel unter der Public Domain Mark 1.0 zugänglich gemacht. Sie dürfen diese Werke kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne irgendwie um Erlaubnis bitten zu müssen.“
English: Terms of use for the digital collections (own translation): „Accordingly, you should be able to freely use and distribute, in particular, reproductions of works in which copyright protection has expired. These digital objects are therefore usually made available under the Public Domain Mark 1.0. You may copy, modify, distribute and perform these works, even for commercial purposes, without having to ask permission in any way.“
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Die urheberrechtliche Situation dieses Werkes ist theoretisch unsicher, weil in dem Herkunftsland die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und das Todesdatum des Autors nicht bekannt ist. Das Datum der Erstellung dieses Werkes liegt jedoch schon mehr als 120 Jahre zurück und es ist daher eine vertretbare Annahme, dass der Urheberschutz bereits abgelaufen ist (siehe hier die Community-Diskussion). Bitte diese Vorlage nicht verwenden, wenn das Todesdatum des Autors bekannt ist.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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