Deutsch: Bild 23: Parkverbot (MItte). Die Abbildung hält sich genau an die Vermaßung aus dem Bundesgesetzblatt. Farbton nach dem damals zugrundegelegten RAL-Farbtonregister 840 R. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226. Die Pfeile wurde nach einer sehr guten Photographie aus den 1960er Jahren eingefügt.
Datum
(Herstellungsdatum)
Quelle
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227, selbst gezeichnet und interpretiert von Mediatus
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file.Mediatus
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.