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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Bild: Polizei. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ (Folge 10) des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen und wurde von mir entzerrt und über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. der weiße Kasten für das Sinnbild „Telefonhörer“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Der aus der DIN-Engschrift mittig gesetzte Schriftzug „Polizei“ mußte offiziell 80 mm hoch sein (hier: 100 mm). Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Datum
Quelle RAL-Farbtonregister sowie siehe oben!
Urheber nach den historischen Vorgaben interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

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Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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