Originaldatei (1.656 × 2.480 Pixel, Dateigröße: 2,05 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Der neue Bau der deutschen Botschaft in Tokio, ca. 1939/40.
English: German embassy Tokyo about 1940.
Datum etwa 1940
date QS:P,+1940-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle Scan: Freundesland im Osten, 1943, p. 185
Urheber „Gräfin Pückler“ (undetermined as to which one of the many)

Lizenz

Public domain
Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
Hinweis an den Hochlader: Bitte Bildquelle angeben.

العربية  čeština  Deutsch  English  español  français  italiano  日本語  한국어  македонски  Bahasa Melayu  português  русский  sicilianu  Tiếng Việt  中文  中文(简体)  中文(繁體)  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

4d15fa06aba86867b7cafc387e903d2c18952664

2.145.471 Byte

2.480 Pixel

1.656 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell18:00, 31. Jan. 2023Vorschaubild der Version vom 18:00, 31. Jan. 20231.656 × 2.480 (2,05 MB)ZenwortImage as it appears in source, ''Freundesland Japan'' page 185
12:33, 3. Jan. 2015Vorschaubild der Version vom 12:33, 3. Jan. 20151.267 × 1.772 (624 KB)Fraxinus2User created page with UploadWizard

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei: