Van: Brussels Subway <webmaster at bsubway punt net>
Verzonden: zondag 8 januari 2006 10:57:35
Aan:
Onderwerp: Re: Comments about www.bsubway.net - use of pictures on Wikipedia
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Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts.
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Lizenzmarkierung wurde auf Grund der GFDL-Lizenzaktualisierung hinzugefügt.http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/CC BY-SA 3.0Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0truetrue
Die Weiterverbreitung dieses Werkes ist durch Artikel XI.190 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs geregelt, der besagt:
„Wenn ein Werk rechtmäßig veröffentlicht wurde, kann sein Urheber [folgendes] nicht verbieten: […] 2/1°. Die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe von Werken der bildenden Kunst (Plastik und Bildhauerei, Malerei und Grafik, Architektur), die dazu geschaffen wurden, dass sie dauerhaft an öffentlichen Orten verbleiben, unter der Voraussetzung, dass eine Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe nur des unveränderten Werkes erfolgt und die legitimen Interessen des Urhebers an einer normalen Nutzung des Werkes nicht beeinträchtigt werden […].“
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