Potsdam, Grenzübergang Drewitz-Dreilinden, Verplomben von LKW
Original-Bildunterschrift
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
ADN-ZB Reiche-31.3.72- Berlin: Zeitweilige Regelung in Kraft getreten- Seit 29.3.72 werden entsprechend der gemeisamen Festlegung des Politbüros des ZK der SED und des Ministerrates der DDR als Geste des guten Willens der DDR zeitweilige Regelungen gehandhabt, die nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der BRD über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Berlin (West) wirksam werden. UBz. Verplombung von Lastkraftwagen an der Grenzübergangsstelle Drewitz bei Potsdam.
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