Deutsch: Schweizer Gefahrsignal Nr. 3: Kreuzung. Ab dem 1. Dezember 1932 vorgeschrieben mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Strassensignalisation vom 17. Oktober 1932. Die dreieckigen Signale besassen eine Seitenlänge von 90 cm. Die Breite des roten Randes betrug 7 cm.
Datum
Quelle
Verordnung über die Strassensignalisation. Vom 17. Oktober 1932
Urheber
Nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt durch: Mediatus
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Lizenz
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