Dieses Foto ist in Italiengemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
es fällt nicht unter das Urheberrecht der USA; es wurde dort nicht separat für einen Schutz registriert (siehe Commons:Copyright tags #United States für die meisten Fälle) und
es wurde vor 1976 erstellt — dann ist es außerhalb des Urheberrechts bezüglich der der URAA-Erneuerung (1. Januar 1996) (17 U.S.C.§ 104A). In diesem Fall, füge bitte {{PD-1996}} in Ergänzung zu diesem Baustein hinzu; wenn es nach 1975 erstellt wurde {{Not-PD-US-URAA}}.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Italien) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
{{Informazioni file | Descrizione = Militare e partigiano italiano | Fonte = http://www.centrodocumentale.it/wp-content/uploads/2012/11/foto-1_2.jpg | Data = anni quaranta | Autore = Ignoto | Licenza = PD-Italia }}
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Kurztitel
Il tenente colonnello dei bersaglieri Carlo Croce, nome di battaglia“Giustizia”, comandante del “Gruppo 5 Giornate” del Monte San Martino. (Fondo Carlo Croce, versato al Comune di Cassano Valcuvia)
Breite
3.354 px
Höhe
4.819 px
Bits pro Farbkomponente
8
8
8
Pixelzusammensetzung
RGB
Kameraausrichtung
Normal
Anzahl Komponenten
3
Horizontale Auflösung
150 dpi
Vertikale Auflösung
150 dpi
Software
Adobe Photoshop CS5.1 Windows
Speicherzeitpunkt
16:04, 17. Nov. 2012
Exif-Version
2.21
Farbraum
Nicht kalibriert
Eindeutige Kennung des ursprünglichen Dokuments
EC1B067D30C9D2E8974CAA95AADA21BE
Digitalisierungszeitpunkt
11:47, 2. Okt. 2012
Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden