Deutsch: Celeste Coltellini Paesiello regardant chanter la Coltellini, späte 1780er Jahre. Das Bild ist möglicherweise seitenverkehrt ins Internet gestellt worden, siehe Carola Bebermeier: Materialitäten, Orte und Erinnerungen. Am Beispiel der Sängerin Celeste Coltellini. In: Lena Nieper; Julian Schmitz (Hrsg.): Musik als Medium der Erinnerung. Gedächtnis - Geschichte - Gegenwart. Bielefeld : transcript, 2016, ISBN978-3-8376-3279-8, Abbildung 4: »Paesiello [sic] regardant chanter la Coltellini.«,
Lavierung von Celeste Coltellini, Ende der 1780er Jahre. S. 187. Dort eine Schwarz-weiß-Abbildung mit dem angeführten handschriftlichen Bildtitel. Bei Bebermeier wird nicht angesprochen, von wem die handschriftliche Legende stammt.
Datum
etwa 1780
date QS:P,+1780-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle
Internet
Urheber
unknown
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.