Gemäß dem slowakischen Urheberrechtsgesetz ist dieses Werk gemeinfrei. (Gesetznr. 618/2003, Teil 2, Abschnitt 7, Artikel 3b)
(3) Für folgende Werke soll kein Urheberrecht gelten
b) jedweder gesetzlicher Text, richterliches Urteil, amtliche Bekanntmachung, öffentliches Urteil, öffentlich zugängliche Urkunde, offizielle Akte, slowakische Norm, einschließlich deren Vorbereitungsdokumente und jede Übersetzung dieser, reine Tagesnachrichten und öffentliche Reden. Eine Veröffentlichung solcher Reden oder ihre Aufnahme in einen zu veröffentlichen Bericht bedarf jedoch gleichwohl der Einverständniserklärung der betreffenden Person, welche die Rede verfasste.
Es wird daher angenommen, daß dieses Werk als gemeinfrei freigegeben wurde. In Einzelfällen kann der Gebrauch dieses Werk auch von anderen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
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