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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: von Lieg
English: of the municipality of Lieg
Blasonierung
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Das Wappen besteht aus einem viergeteilten Schild. Feld 1: silberne Urne mit drei goldenen Ähren auf grünem Grund, Feld 2: blaue Lilie auf silbernem Grund, Feld 3: goldener Hintergrund mit einem schwarzen Flügel, Feld 4: goldener Kelch auf schwarzem Grund.
Referenzen
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File:Wappen_Lieg.png
Tingierung
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argentazureorsablevert
Datum seit ; SVG 2. Dezember 2019
Provenienz Die Urne in grünem Feld bezieht sich auf Ausgrabungsfunde im Jahre 1910. Im Distrikt „Kriegwald“ wurde diese doppelhenklige Glasurne aus dem letzten Drittel des ersten Jahrhunderts n. Chr. freigelegt. Die Farbe Grün und die goldenen Ähren weisen auf die noch heute im Ort betriebene Landwirtschaft hin. Die blaue Lilie ist das Zeichen des Kollegiatstiftes Karden; eine frühe Zugehörigkeit Liegs ist schon vor dem Jahre 1475 nachgewiesen. Das Kloster Maria Engelport hatte von 1275 bis zur Versteigerung im Jahre 1813 einen Hof und große Ländereien in Lieg. In einer Urkunde aus dem Jahre 1275 wird ein Hof des Klosters Maria Engelport „in Liche“ erwähnt (CDRM 11, 266). 1659 besaß das Kloster einen großen und kleinen Hof im Ort (LHAKo 87, 123). Als Zeichen für das Kloster Maria Engelport wurde ein Flügel in das Wappen aufgenommen. Der Kelch ist das Attribut des hl. Goar, er ist als Schutz- und Kirchenpatron seit dem Jahre 1656 nachgewiesen. Im Visitationsprotokoll von 1656 wird die Kapelle zu Ehren des hl. Goar aufgeführt und ist im guten Zustand (Wackenroder: KD Cochem, Bd. 11, S. 572). 1869 wurde Lieg zur Pfarrei erhoben. Seitdem ist der Name des Heiligen Bestandteil des Namens der Pfarrgemeinde.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [1]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
 Wappen Lieg.png
SVG‑Erstellung
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