Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
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Kurzbeschreibungen
Dazai und seine zweite Ehefrau Ishihara Michiko an ihrem Hochzeit im Anwesen von Ibuse Masuji, 8. Januar 1940.
Dazai and his second wife Ishihara Michiko at their wedding at the estate of Ibuse Masuji. January 8, 1940.
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