Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:Wann der PD-Scan-Lizenzbaustein verwendet werden soll.
Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
↑(1958) Gustav-Freytag-Blätter„Geschenkweise erhielt das Archiv einen Band der Beilage zu den „Kreuzburger Nachrichten" aus den Jahren 1928 — 1932, die unter dem Titel „Aus der Heimat" erschien. In dem Band befinden sich auch Beiträge vont Prof. Dr. Willibald Freytag, u. a. der Aufsatz über seinen Vater Gustav Freytag. Auf Seite 24 finden wir auch eine Notiz zur Stammtafel der Familie Freytag mit der Bemerkung "Am 4. 2. 1913 ist die zweite Gemahlin Prof. W. Fr. Emma Kißling gestorben. Er hat sich am 29. 10 1929 zm dritten Male mit Agnes Maria Herrmann in München vermählt." Die Besitzer der Stammtafel können dieselbe also in diesem Sinne vervollständigen. (Bern. Agnes Maria ist auch verstorben.)“
↑Zugmayer, Eric (1911) Résultats des campagnes scientifiques accomplies sur son yacht, Imprimerie Monaco, S. 4 „Les figures ont été dessinées et peintes par Mlle Emma Kissling, en s'aidant pour nombre d'entre elles des notes de couleur prises sur les animaux frais par M. Louis Tinayre. Je me fais un plaisir d'adresser à cette jeune artiste mes bien sincères remerciements pour tout le labeur et le dévouement qu'elle a apportés à l'accomplissement de sa pénible tâche; les intéressés pourront en apprécier par eux-mêmes les superbes résultats.“
↑Anthropologica, 81, S. 77 „Lorenz Müller in München, der ausgezeichnete Kenner und Künstler, und seine Schülerin Emma Kissling, spätere und dann allzu früh verstorbene Frau Prof. Dr. G. Freytag haben in uneigennütziger Weise die auf Tafel I — VIII vervielfältigten Eidechsenbilder gezeichnet und gemalt (welche Bilder von E. Kissling herrühren und welche von L. Muller, ist in der Tafelerklarung bemerkt).“
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