English: Steel engraving of Edward Partridge Sr., the de facto first presiding bishop of the Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints (LDS), first published in The Contributor, an LDS magazine published between the years 1879-1896.
Datum
vor 1921
date QS:P,+1921-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1921-00-00T00:00:00Z/9
Quelle
LDS Church
Urheber
Charles B. Hall (engraver) (Aug. 17, 1840-Sep. 12, 1913)
Image published Reorganized Church of Jesus Christ of Latter Day Saints (1921) Journal of History, Volume 14, Board of Publication of the Reorganized Church of Jesus Christ of Latter Day Saints, S. 384 Abgerufen am 16 September 2013.
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1930 liegt. Genauere Erläuterungen hier.
Dieses Bild ist möglicherweise außerhalb der USA nicht gemeinfrei (dies gilt insbesondere in Kanada, China (jedoch nicht in Hongkong, Macao oder Taiwan), Deutschland, Mexiko und der Schweiz). Urheber und Veröffentlichungsjahr sind unverzichtbare Informationen, die angegeben werden müssen. Siehe Wikipedia:Public domain und Wikipedia:Copyrights für genauere Erläuterungen.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Public domainPublic domainfalsefalse
Der Urheber dieses Werks ist 1913 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1930 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.